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Auszug - Jahresabschluss 2013; Ergebnisverwendung und Entlastung der Bürgermeisterin  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Finanz- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Diekholzen
Ort:
2017/187 Jahresabschluss 2013; Ergebnisverwendung und Entlastung der Bürgermeisterin
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Für das Haushaltsjahr 2013 liegt der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss vor.

 

Die Ergebnisrechnung schließt insgesamt mit einem Überschuss in Höhe von 477.020,46 € ab.

Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis beträgt 320.258,11 €.

Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis beträgt 156.762,35 €.

 

Bei der Haushaltsplanung 2013 wurde von einem Überschuss von 99.100,00 € ausgegangen, so dass eine Ergebnisverbesserung um 377.920,46 € erreicht werden konnte. Die Ursachen hierfür sind detailliert im Rechenschaftsbericht erläutert.

 

Der Überschuss ist in der Bilanz zum 31.12.2013 auf der Passivseite unter der Bilanzposition „1.3 Jahresergebnis“ als Teil der Nettoposition ausgewiesen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 erfolgte im Rahmen des § 153 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Zeit vom 29.05.2017 bis zum 29.06.2017.

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird vom Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass

  • der Haushaltsplan eingehalten wurde,
  • die Buchungen in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen nach den bestehenden Grundsätzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde,
  • das Vermögen richtig nachgewiesen ist.

 

Der Jahresabschluss 2013 entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Diekholzen. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.

 

Der Schlussbericht enthält keine Prüfungsbemerkungen. Die Anregungen bzw. Hinweise werden beachtet und in künftige Entscheidungen einbezogen.

 

Prüfungsseitig bestehen deshalb keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Diekholzen über den Jahresabschluss 2013 beschließt und der Bürgermeisterin gemäß § 129 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 erteilt.

 

Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgende Rücklagen aus dem Jahresergebnis 2013 zu bilden:

  • Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 320.258,11 €.
  • Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 156.762,35 €.
Beschluss

Beschluss:

Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Jahr 2013 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.

 

Der im Jahresergebnis 2013 erzielte Überschuss in Höhe von 320.258,11 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der im Jahresergebnis 2013 erzielte Überschuss in Höhe von 156.762,35 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2013 erteilt.

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen