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Auszug - Feststellung des Sitzverlustes von Frau Marie Luise Bertram gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:00   (öffentlich ab 19:30) Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2016/073 Feststellung des Sitzverlustes von Frau Marie Luise Bertram gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Frau Marie Luise Bertram hat mit Schreiben vom 29.04.2016 ihren Rücktritt vom Ratsmandat erklärt. Hierbei handelt es sich um ein Sitzverlust durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber der Bürgermeisterin nach § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG.

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Gemeinderat zu Beginn der nächsten Sitzung den Sitzverlust fest. Frau Bertram ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Als Ersatzperson für Frau Bertram würde ursprünglich Herr Oliver Kunze in den Rat der Gemeinde Diekholzen nachrücken. Herr Kunze ist jedoch verzogen. Er scheidet folglich für die weitere Wahlperiode als Ersatzperson gemäß § 45 NKWG aus.

 

Als Nachrücker für Frau Bertram wurde nunmehr Herr Kai Rohr berufen. Herr Rohr hat erklärt, dass er das Mandat annimmt. Er erwirbt den Sitz mit der Annahme der Wahl, frühestens jedoch mit der Feststellung des Sitzverlustes gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG.

Beschluss

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Diekholzen stellt den Sitzverlust von Frau Marie Luise Bertram gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 Nr.1 i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG fest.

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

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