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Frau Marie Luise Bertram hat mit Schreiben vom 29.04.2016 ihren Rücktritt vom Ratsmandat erklärt. Hierbei handelt es sich um ein Sitzverlust durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber der Bürgermeisterin nach § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG.
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Gemeinderat zu Beginn der nächsten Sitzung den Sitzverlust fest. Frau Bertram ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Als Ersatzperson für Frau Bertram würde ursprünglich Herr Oliver Kunze in den Rat der Gemeinde Diekholzen nachrücken. Herr Kunze ist jedoch verzogen. Er scheidet folglich für die weitere Wahlperiode als Ersatzperson gemäß § 45 NKWG aus.
Als Nachrücker für Frau Bertram wurde nunmehr Herr Kai Rohr berufen. Herr Rohr hat erklärt, dass er das Mandat annimmt. Er erwirbt den Sitz mit der Annahme der Wahl, frühestens jedoch mit der Feststellung des Sitzverlustes gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG.
Der Rat der Gemeinde Diekholzen stellt den Sitzverlust von Frau Marie Luise Bertram gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 Nr.1 i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG fest..