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Auszug - Benennung von Ausschussmitgliedern (Fraktionsausschluss Marheineke)  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:00   (öffentlich ab 19:30) Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2016/071 Benennung von Ausschussmitgliedern (Fraktionsausschluss Marheineke)
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 18.04.2016 gegenüber der Bürgermeisterin erklärt, dass Herr Edmund Marheineke nicht mehr der CDU-Fraktion angehört.

 

Herr Marheineke bleibt weiterhin Ratsmitglied. Auch seine Mitgliedschaften in den Ausschüssen bleiben zunächst hiervon unberührt. Eine Fraktion oder Gruppe kann für die Besetzung der ihr zustehenden Sitze auch Abgeordnete benennen, die ihr nicht angehören. Ein Mitglied scheidet demnach nicht automatisch aus seinen Ausschüssen aus, wenn es seiner entsendenden Fraktion oder Gruppe nicht mehr angehört (vgl. Ipsen, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, § 71 Rdnr.52; Menzel in KVR Nds / NKomVG, § 71 Rdnr. 38; OVG Lüneburg, U. vom 22.04.1986, NVwZ-RR 1989 S.94, 95).

 

Gemäß § 71 Abs. 9 S. 3 Nr. 1 NKomVG kann die CDU- Fraktion jedoch eine Nachfolgerin/ ein Nachfolger für Herrn Marheineke in den Ausschüssen benennen. Die Besetzung ist gemäß § 71 Abs. 5 u. 9 NKomVG durch Beschluss des Rates festzustellen.

 

Herr Marheineke war für die CDU-Fraktion in nachfolgenden Ausschüssen vertreten:

 

Stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsausschuss (für Herrn Günther-Hartmann)

Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Technik und Umwelt (für Herrn Scherbanowitz)

Stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss (für Herrn Völkel)

Stellvertretendes Mitglied im Schulausschuss (für Herrn Neumann)

 

Sofern die CDU-Fraktion Herrn Marheineke als (stellvertretendes) Ausschussmitglied abberuft, kann dieser als fraktions- bzw. gruppenloses Ratsmitglied beantragen, einem Ausschuss seiner Wahl als beratendes Mitglied anzugehören. Ein Stimmrecht erhält er jedoch nicht (§ 71 Abs. 4 S. 3 NKomVG).

 

Bei Beitritt einer anderen Fraktion oder Gruppe, kann diese selbstverständlich ebenfalls die Besetzung ihrer Sitze neu festlegen. Auch dies bedarf eines Feststellungsbeschlusses.

 

Hinweis:

Eine Neuverteilung der Ausschusssitze aufgrund geänderter Mehrheitsverhältnisse erfolgt nicht von Amts wegen. Gemäß § 71 Abs. 9 S. 2 NKomVG bedarf es eines Antrages auf Neubesetzung. Dieser kann lediglich von der Fraktion/ Gruppe gestellt werden, die durch die Neuverteilung einen Vorteil erlangen kann. (vgl. Schwind in Blum/Häusler/Meyer, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, §71 Rdnr.24)

Beschluss

Beschluss:

Ein Antrag auf Neuverteilung der Ausschusssitze wird nicht gestellt.

 

Die nachfolgende Ersatzbesetzung der CDU-Fraktion in den Ausschüssen wird gemäß § 71 Abs. 5 u. 9 NKomVG wie folgt festgestellt:

 

Stellvertretung Verwaltungsausschuss (für Herrn Günther-Hartmann)

 

= Frau Martina Schindler

 

 

Stellvertretung Ausschuss für Technik und Umwelt (für Herrn Scherbanowitz)

 

= Herr Martin Völkel

 

 

Stellvertretung Finanzausschuss (für Herrn Völkel)

 

= Herr Stefan Günther-Hartmann

 

 

Stellvertretung Schulausschuss (für Herrn Neumann)

 

= Herr Hartmut Krüger

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen