Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 26.05.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:30 - 20:00 (öffentlich ab 19:30) | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2016/071 Benennung von Ausschussmitgliedern (Fraktionsausschluss Marheineke) | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 18.04.2016 gegenüber der Bürgermeisterin erklärt, dass Herr Edmund Marheineke nicht mehr der CDU-Fraktion angehört.
Herr Marheineke bleibt weiterhin Ratsmitglied. Auch seine Mitgliedschaften in den Ausschüssen bleiben zunächst hiervon unberührt. Eine Fraktion oder Gruppe kann für die Besetzung der ihr zustehenden Sitze auch Abgeordnete benennen, die ihr nicht angehören. Ein Mitglied scheidet demnach nicht automatisch aus seinen Ausschüssen aus, wenn es seiner entsendenden Fraktion oder Gruppe nicht mehr angehört (vgl. Ipsen, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, § 71 Rdnr.52; Menzel in KVR Nds / NKomVG, § 71 Rdnr. 38; OVG Lüneburg, U. vom 22.04.1986, NVwZ-RR 1989 S.94, 95).
Gemäß § 71 Abs. 9 S. 3 Nr. 1 NKomVG kann die CDU- Fraktion jedoch eine Nachfolgerin/ ein Nachfolger für Herrn Marheineke in den Ausschüssen benennen. Die Besetzung ist gemäß § 71 Abs. 5 u. 9 NKomVG durch Beschluss des Rates festzustellen.
Herr Marheineke war für die CDU-Fraktion in nachfolgenden Ausschüssen vertreten:
Stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsausschuss (für Herrn Günther-Hartmann)
Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Technik und Umwelt (für Herrn Scherbanowitz)
Stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss (für Herrn Völkel)
Stellvertretendes Mitglied im Schulausschuss (für Herrn Neumann)
Sofern die CDU-Fraktion Herrn Marheineke als (stellvertretendes) Ausschussmitglied abberuft, kann dieser als fraktions- bzw. gruppenloses Ratsmitglied beantragen, einem Ausschuss seiner Wahl als beratendes Mitglied anzugehören. Ein Stimmrecht erhält er jedoch nicht (§ 71 Abs. 4 S. 3 NKomVG).
Bei Beitritt einer anderen Fraktion oder Gruppe, kann diese selbstverständlich ebenfalls die Besetzung ihrer Sitze neu festlegen. Auch dies bedarf eines Feststellungsbeschlusses.
Hinweis:
Eine Neuverteilung der Ausschusssitze aufgrund geänderter Mehrheitsverhältnisse erfolgt nicht von Amts wegen. Gemäß § 71 Abs. 9 S. 2 NKomVG bedarf es eines Antrages auf Neubesetzung. Dieser kann lediglich von der Fraktion/ Gruppe gestellt werden, die durch die Neuverteilung einen Vorteil erlangen kann. (vgl. Schwind in Blum/Häusler/Meyer, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, §71 Rdnr.24)
Beschluss:
Ein Antrag auf Neuverteilung der Ausschusssitze wird nicht gestellt.
Die nachfolgende Ersatzbesetzung der CDU-Fraktion in den Ausschüssen wird gemäß § 71 Abs. 5 u. 9 NKomVG wie folgt festgestellt:
Stellvertretung Verwaltungsausschuss (für Herrn Günther-Hartmann)
= Frau Martina Schindler
Stellvertretung Ausschuss für Technik und Umwelt (für Herrn Scherbanowitz)
= Herr Martin Völkel
Stellvertretung Finanzausschuss (für Herrn Völkel)
= Herr Stefan Günther-Hartmann
Stellvertretung Schulausschuss (für Herrn Neumann)
= Herr Hartmut Krüger
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig