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Vorlage - 2016/071  

Betreff: Benennung von Ausschussmitgliedern (Fraktionsausschluss Marheineke)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
26.05.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 18.04.2016 gegenüber der Bürgermeisterin erklärt, dass Herr Edmund Marheineke nicht mehr der CDU-Fraktion angehört.

 

Herr Marheineke bleibt weiterhin Ratsmitglied. Auch seine Mitgliedschaften in den Ausschüssen bleiben zunächst hiervon unberührt. Eine Fraktion oder Gruppe kann für die Besetzung der ihr zustehenden Sitze auch Abgeordnete benennen, die ihr nicht angehören. Ein Mitglied scheidet demnach nicht automatisch aus seinen Ausschüssen aus, wenn es seiner entsendenden Fraktion oder Gruppe nicht mehr angehört (vgl. Ipsen, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, § 71 Rdnr.52; Menzel in KVR Nds / NKomVG, § 71 Rdnr. 38; OVG Lüneburg, U. vom 22.04.1986, NVwZ-RR 1989 S.94, 95).

 

Gemäß § 71 Abs. 9 S. 3 Nr. 1 NKomVG kann die CDU- Fraktion jedoch eine Nachfolgerin/ ein Nachfolger für Herrn Marheineke in den Ausschüssen benennen. Die Besetzung ist gemäß § 71 Abs. 5 u. 9 NKomVG durch Beschluss des Rates festzustellen.

 

Herr Marheineke war für die CDU-Fraktion in nachfolgenden Ausschüssen vertreten:

 

Stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsausschuss (für Herrn Günther-Hartmann)

Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Technik und Umwelt (für Herrn Scherbanowitz)

Stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss (für Herrn Völkel)

Stellvertretendes Mitglied im Schulausschuss (für Herrn Neumann)

 

 

Sofern die CDU-Fraktion Herrn Marheineke als (stellvertretendes) Ausschussmitglied abberuft, kann dieser als fraktions- bzw. gruppenloses Ratsmitglied beantragen, einem Ausschuss seiner Wahl als beratendes Mitglied anzugehören. Ein Stimmrecht erhält er jedoch nicht (§ 71 Abs. 4 S. 3 NKomVG).

 

Bei Beitritt einer anderen Fraktion oder Gruppe, kann diese selbstverständlich ebenfalls die Besetzung ihrer Sitze neu festlegen. Auch dies bedarf eines Feststellungsbeschlusses.

 

Hinweis:

Eine Neuverteilung der Ausschusssitze aufgrund geänderter Mehrheitsverhältnisse erfolgt nicht von Amts wegen. Gemäß § 71 Abs. 9 S. 2 NKomVG bedarf es eines Antrages auf Neubesetzung. Dieser kann lediglich von der Fraktion/ Gruppe gestellt werden, die durch die Neuverteilung einen Vorteil erlangen kann. (vgl. Schwind in Blum/Häusler/Meyer, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, §71 Rdnr.24)

 

 


Beschlussvorschlag 1 (sofern ein Antrag auf Neuverteilung gestellt wird)

 

Auf Antrag der __________________-Fraktion/ Gruppe erfolgt die Neuverteilung der Ausschusssitze. Dies erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.

 

Es wird festgestellt, dass im Verwaltungsausschuss auf die CDU ___ Sitze, SPD ___ Sitze, Grünen ___ Sitze und Unabhängigen ___ Sitze entfallen. (Den noch freien sechsten Sitz erhält nach Losziehung durch den Ratsvorsitzenden die ____________.) 

 

In den Fachausschüssen entfallen auf die CDU ___ Sitze, SPD ___ Sitze, Grünen ___ Sitze und Unabhängigen ___ Sitze. (Den noch freien siebten Sitz erhält nach Losziehung durch den Ratsvorsitzenden die ____________.)

 

Nachdem die Fraktionen die Ausschussmitglieder und deren Vertreter benannt haben, werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses wird wie folgt festgestellt:

___________________

 

Die Zusammensetzung der Fachausschüsse wird wie folgt festgestellt:

___________________

 

 

Beschlussvorschlag 2 (sofern kein Antrag auf Neuverteilung gestellt wird und die CDU- Fraktion eine Nachfolgerin/ einen Nachfolger für Herrn Marheineke benennen will)

 

Die nachfolgende Ersatzbesetzung der CDU-Fraktion in den Ausschüssen wird gemäß § 71 Abs. 5 u. 9 NKomVG wie folgt festgestellt:

 

Stellvertretung Verwaltungsausschuss (für Herrn Günther-Hartmann)

 

= ______________________________________

 

 

Stellvertretung Ausschuss für Technik und Umwelt (für Herrn Scherbanowitz)

 

= ______________________________________

 

 

Stellvertretung Finanzausschuss (für Herrn Völkel)

 

= ______________________________________

 

 

Stellvertretung Schulausschuss (für Herrn Neumann)

 

= ______________________________________

 

 

Beschlussvorschlag 3a (sofern Herr Marheineke fraktions- oder gruppenlos bleibt und einen entsprechenden Antrag stellt)

 

Weiterhin wird festgestellt, dass Herr Edmund Marheineke gem. § 71 Abs. 4 S. 3 NKomVG als fraktions- bzw. gruppenloses Ratsmitglied eine beratende Funktion im ____________________________________ auf Antrag wahrnimmt.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 3b (sofern sich Herr Marheineke einer anderen Fraktion/ Gruppe anschließt)

 

Festgestellt wird, das die __________________-Fraktion/ Gruppe  die Besetzung ihrer Ausschusssitze wie folgt festlegt:

___________________

 

 


-Aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse der Gemeinde Diekholzen

-Fallkonstellation Verwaltungsausschuss

-Fallkonstellation Fachausschüsse

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Zusammensetzung VA und Ausschüsse (11 KB)      
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