Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 26.05.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:30 - 20:00 (öffentlich ab 19:30) | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2016/070 Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften für die Gemeinde Diekholzen | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Ding geht noch einmal auf die wesentlichen Neuregelungen der zu ändernden Geschäftsordnung ein. Er empfiehlt hierzu die Einrichtung eines sog. „RSS-Feeds“.
Die Gemeinde Diekholzen hat seit dem vergangenen Jahr das Ratsinformationssystem „Allris“ im Einsatz. Über diese Software wird der gesamte Sitzungsdienst gesteuert. Seit November 2015 haben die Ratsmitglieder bereits die Möglichkeit, auf Sitzungsinhalte online zuzugreifen. Ebenfalls werden den Bürgerinnen und Bürgern Inhalte der öffentlichen Sitzungen auf der Gemeindehomepage zur Verfügung gestellt.
Nach einer gut sechsmonatigen Testphase soll nun auch der Einladungsdienst nahezu ausschließlich über das Ratsinformationssystem erfolgen. Hierzu ist eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften für die Gemeinde Diekholzen notwendig.
Selbstverständlich ermöglicht es die neue Geschäftsordnung auch, dass einzelne Ratsmitglieder der Nutzung des Ratsinformationssystems widersprechen können. In diesem Fall erhält das jeweilige Mitglied die Unterlagen weiterhin in Papierform.
Die der Einladung beigefügte Nutzungserklärung ist von jedem Ratsmitglied zu unterschreiben. Mit der Erklärung kann ebenfalls der Nutzung widersprochen werden.
Wesentliche Änderungen:
§ 1 Einberufung des Rates
Abs. 1 und 2 = Ladungen erfolgen grundsätzlich durch das Ratsinformationssystem
Abs. 3 = Möglichkeit, einzeln die Sitzungsunterlagen weiterhin in Papierform zu erhalten.
§ 4 Sitzungsverlauf
= Anpassung, dass nichtöffentliche Teile der Ratssitzung grundsätzlich vor dem öffentlichen Teil stattfinden (entspricht der gelebten Praxis).
§ 5 Sachanträge
Abs. 1 = Anträge zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes müssen zukünftig 14 statt zehn Tage vor der Sitzung eingereicht werden. Dies dient der Verwaltungsvereinfachung, da das Zeitfenster zwischen Ladungsfrist und Antragsfrist zu kurz war.
§ 21 Einberufung des Verwaltungsausschusses
= analog zu den Änderungen in § 1
§ 23 Protokoll des Verwaltungsausschuss
Abs. 1 = wird grundsätzlich durch das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. (Ratsmitglieder, die von § 1 Abs. 3 Gebrauch machen, erhalten dies selbstverständlich weiterhin in Papierform).
§ 24 Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse
Abs. 4 = Unterlagen werden grundsätzlich allen durch das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt (Ausnahme nach § 1 Abs. 3 möglich).
Abs. 6 = Vertretungsregelung in den Ausschüssen. Dieser Änderungswunsch wurde in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses durch die SPD-Fraktion vorgetragen. Es wird sich einheitlich für die neue Variante entschieden, so dass der alte Abs. 6 gestrichen und durch den neuen ersetzt wird.
Zusätzlich wurden redaktionelle Änderungen bezüglich der weiblichen und männlichen Anrede vorgenommen.
Beschluss:
Die geänderte Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften für die Gemeinde Diekholzen wird in der vorgelegten Form beschlossen. Gleichzeitig tritt die am 15.11.2011 beschlossene Geschäftsordnung außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig