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Vorlage - 2016/070  

Betreff: Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften für die Gemeinde Diekholzen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
26.05.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

Die Gemeinde Diekholzen hat seit dem vergangenen Jahr das Ratsinformationssystem Allris im Einsatz. Über diese Software wird der gesamte Sitzungsdienst gesteuert. Seit November 2015 haben die Ratsmitglieder bereits die Möglichkeit, auf Sitzungsinhalte online zuzugreifen. Ebenfalls werden den Bürgerinnen und Bürgern Inhalte der öffentlichen Sitzungen auf der Gemeindehomepage zur Verfügung gestellt.

 

Nach einer gut sechsmonatigen Testphase soll nun auch der Einladungsdienst (fast) ausschließlich über das Ratsinformationssystem erfolgen. Hierzu ist eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften für die Gemeinde Diekholzen notwendig.

 

Selbstverständlich ermöglicht es die neue Geschäftsordnung auch, dass einzelne Ratsmitglieder der Nutzung des Ratsinformationssystems widersprechen können. In diesem Fall erhält das jeweilige Mitglied die Unterlagen weiterhin in Papierform.

 

Die beigefügte Nutzungserklärung ist von jedem Ratsmitglied zu unterschreiben. Mit der Erklärung kann ebenfalls der Nutzung widersprochen werden.

 

Wesentliche Änderungen:

 

§ 1 Einberufung des Rates

Abs. 1 und 2 = Ladungen erfolgen grundsätzlich durch das Ratsinformationssystem

Abs. 3 = Möglichkeit, einzeln die Sitzungsunterlagen weiterhin in Papierform zu erhalten.

 

§ 4 Sitzungsverlauf

= Anpassung, dass nichtöffentliche Teile der Ratssitzung grundsätzlich vor dem öffentlichen Teil stattfinden (entspricht der gelebten Praxis).

 

§ 5 Sachanträge

Abs. 1 = Anträge zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes müssen zukünftig 14 statt zehn Tage vor der Sitzung eingereicht werden. Dies dient der Verwaltungsvereinfachung, da das Zeitfenster zwischen Ladungsfrist und Antragsfrist zu kurz war.

 

§ 21 Einberufung des Verwaltungsausschusses

= analog zu den Änderungen in § 1

 

§ 23 Protokoll des Verwaltungsausschuss

Abs. 1 = wird grundsätzlich durch das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. (Ratsmitglieder, die von § 1 Abs. 3 Gebrauch machen, erhalten dies selbstverständlich weiterhin in Papierform).

 

§ 24 Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse

Abs. 4 = Unterlagen werden grundsätzlich allen durch das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt (Ausnahme nach § 1 Abs. 3 möglich).

Abs. 6 = Vertretungsregelung in den Ausschüssen. Dieser Änderungswunsch wurde in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses durch die SPD-Fraktion vorgetragen. Beide Varianten sind rechtlich möglich.

 

Zusätzlich wurden redaktionelle Änderungen bezüglich der weiblichen und männlichen Anrede vorgenommen.

 

Die Änderung der Geschäftsordnung bedarf grundsätzlich nicht der Vorbereitung des Verwaltungsausschusses. Um jedoch mögliche Rückfragen vorab klären zu können oder noch Änderungen einbringen zu können, wird eine vorherige Beratung im Verwaltungsausschuss empfohlen. 

 


Die geänderte Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften für die Gemeinde Diekholzen wird in der vorgelegten Form beschlossen. Gleichzeitig tritt die am 15.11.2011 beschlossene Geschäftsordnung außer Kraft.

 


Entwurf Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften für die Gemeinde Diekholzen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geschäftsordnung ENTWURF (297 KB)      
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