Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 16.11.2017 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 20:00 - 21:10 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2017/188 Jahresabschluss 2014; Ergebnisverwendung und Entlastung der Bürgermeisterin | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Laugwitz geht kurz auf die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung 2014 ein. Der Finanzausschuss und der Verwaltungsausschuss haben der Vorlage bereits in ihren letzten Sitzungen einstimmig zugestimmt.
Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht.
Beschluss:
Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Jahr 2014 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.
Der im Jahresergebnis 2014 erzielte Überschuss in Höhe von 74.400,50 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresergebnis 2014 erzielte Überschuss in Höhe von 2.613,09 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2014 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig