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Für das Haushaltsjahr 2014 liegt der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss vor.
Die Ergebnisrechnung schließt insgesamt mit einem Überschuss in Höhe von 77.013,59 € ab.
Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis beträgt 74.400,50 €.
Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis beträgt 2.613,09 €.
Bei der Haushaltsplanung 2014 wurde von einem Überschuss von 153.300,00 € ausgegangen, so dass eine Ergebnisverschlechterung um 76.286,41 € eingetreten ist. Die Ursachen hierfür sind detailliert im Rechenschaftsbericht erläutert.
Der Überschuss ist in der Bilanz zum 31.12.2014 auf der Passivseite unter der Bilanzposition „1.3 Jahresergebnis“ als Teil der Nettoposition ausgewiesen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 erfolgte im Rahmen des § 153 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Zeit vom 29.05.2017 bis zum 29.06.2017.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird vom Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass
Der Jahresabschluss 2014 entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Diekholzen. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Der Schlussbericht enthält keine Prüfungsbemerkungen. Die Anregungen bzw. Hinweise werden beachtet und in künftige Entscheidungen einbezogen.
Prüfungsseitig bestehen deshalb keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Diekholzen über den Jahresabschluss 2014 beschließt und der Bürgermeisterin gemäß § 129 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 erteilt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgende Rücklagen aus dem Jahresergebnis 2014 zu bilden:
Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Jahr 2014 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.
Der im Jahresergebnis 2014 erzielte Überschuss in Höhe von 74.400,50 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresergebnis 2014 erzielte Überschuss in Höhe von 2.613,09 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2014 erteilt.
1. Ergebnis- und Finanzrechnung 2014
2. Bilanz zum 31.12.2014
3. Rechenschaftsbericht 2014
4. Schlussbericht gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Ergebnis- und Finanzrechnung 2014 (42 KB) | ||||
2 | Bilanz zum 31.12.2014 (1595 KB) | ||||
3 | Rechenschaftsbericht 2014 (1858 KB) | ||||
4 | Schlussbericht Jahresrechnung 2014 (11975 KB) |