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Die Projektplanung 2024, Stand 18.11.2023, gilt als Planung- und Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, sie wird -je nach Arbeitsfortschritt- laufend angepasst. Ziel ist es, gemeinsam mit den politischen Gremien, die Bearbeitungsprioritäten für 2024 und folgend, auszuarbeiten und festzulegen.
Die einzelnen Projekte der Liste und deren angedachte Bearbeitungspriorität werden dem Ausschuss / Rat in der Sitzung vorgestellt.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-11-24_Projektplanung-2024 (458 KB) |