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Vorlage - 2023/809  

Betreff: Verpflichtung und Pflichtenbelehrung eines nachrückenden Ratsherrn
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Diekholzen Kenntnisnahme
29.06.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen zur Kenntnis genommen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Ratsfrau Ronja Heyken hat durch Feststellung des Rates der Gemeinde Diekholzen am heutigen Tage ihren Sitz im Rat der Gemeinde verloren. Damit geht gemäß § 44 i.V.m. § 38 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) der freigewordene Sitz auf die nächste Ersatzperson über.

 

Nachrücker für Frau Heyken ist Herr Martin Scholz. Er erwirbt den Sitz mit der Annahme der Wahl.

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Diekholzen weist den nachgerückten Ratsherrn Martin Scholz auf die ihm obliegenden Pflichten - § 40 NKomVG Amtsverschwiegenheit, § 41 NKomVG Mitwirkungsverbot, § 42 NKomVG Vertretungsverbot - hin.

 

Gleichzeitig verpflichtet er Herrn Scholz, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

 

 

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verpflichtung Scholz (123 KB) PDF-Dokument (168 KB)    
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen