|
|
Mit Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes haben sich auch die Rechtsgrundlagen für die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Diekholzen geändert. Aus diesem Grund ist der Erlass einer entsprechenden neuen Satzung notwendig.
Die von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände erarbeitete Mustersatzung wurde in Zusammenarbeit mit dem Gemeindebrandmeister sowie den Ortsbrandmeistern an die Strukturen der Gemeinde Diekholzen angepasst.
Die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Diekholzen wird in der vorgelegten Fassung samt der Anlagen Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr) der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Diekholzen und Grundsätze über die Organisation der Kinderabteilung (Kinderfeuerwehr) der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Diekholzen beschlossen. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Diekholzen vom 31. Mai 1995 samt der Anlage Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Diekholzen vom 31. Mai 1995 außer Kraft.
- Entwurf der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Diekholzen
- Entwurf Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr) der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Diekholzen
- Entwurf Grundsätze über die Organisation der Kinderabteilung (Kinderfeuerwehr) der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Diekholzen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Feuerwehrsatzung Gemeinde Diekholzen 2016 ENTWURF (245 KB) | ||||
2 | Anlage Jugendfeuerwehr (160 KB) | ||||
3 | Anlage Kinderfeuerwehr (110 KB) |