Hilfsnavigation
Quickmenu
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Volltextsuche
Seiteninhalt

Vorlage - 2022/717  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplane Diekholzen Nr. 32 "Schützenstraße 6" - Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
29.09.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Diekholzen hat in der Sitzung vom 16.12.2021, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Diekholzen Nr. 32 „Schützenstraße 6“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Nach erfolgter öffentlicher Auslegung im Zeitraum vom 25.03.2022 bis einschließlich 25.04.2022, erfolgte aufgrund einer Eingabe vom Landkreis Hildesheim, im Zeitraum vom 24.08.2022 bis zum 08.09.2022, eine erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung.

Zu den übersandten Anregungen, die während der öffentlichen Auslegung und der erneuten, verkürzten und beschränkten öffentlichen Auslegung eingegangen sind, hat der Planer Stellungnahmen, Stand 24.06.2022 und 06.09.2022 erstellt. Diesen Stellungnahmen schließt sich die Verwaltung an und stellt nachfolgende Beschlussvorschläge auf.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1. Beschluss der Abwägung zu Anregungen aus den Verfahren gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB

Über die vorgebrachten Anregungen aus den Verfahren gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB wird gemäß der beigefügten Vorlage (Stellungnahme des Planers) beschlossen.

2. Beschluss zur verkürzten erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB

Dem Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 mit Örtlicher Bauvorschrift „Schützenstraße 6" und seiner Begründung wird zugestimmt und wegen der Änderung hinsichtlich der Neigung der Dachgauben in der Planung die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB beschlossen.

3. Beschluss der Abwägung zu Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 4a (3) BauGB

Über die vorgebrachten Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 4a (3) BauGB wird gemäß der beigefügten Vorlage (Stellungnahme des Planers) beschlossen.

4. Satzungsbeschluss

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 32 „Schützenstraße 6“ mit Örtlicher Bauvorschrift wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung wird zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

DI41 Schützenstraße 6 24-8-2022 Satzungsbeschluss.pdf

DI41D0 Stell 13a _ Stand-24.06.2022

DI41D0 Stell 4a 3 _ Stand-06.09.2022

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DI41 Schützenstraße 6 24-8-2022 Satzungsbeschluss (4912 KB)      
Anlage 2 2 DI41D0 Stell 13a (194 KB)      
Anlage 3 3 DI41D0 Stell 4a. 3 (138 KB)      
zurück nach oben drucken

Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen