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In der Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen vom 26.09.2019 wurde der Beschluss zur Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Nach erfolgtem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und Vorlage der zugehörigen Stellungnahme des Planers vom 01.09.2021, hat der Rat der Gemeinde Diekholzen, in der Sitzung vom 23.09.2021, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) sowie Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB unter Anwendung des § 4a (2) BauGB beschlossen.
Die Auslegung erfolgte vom 08.10.2021 bis einschließlich 08.11.2021.
Zu den übersandten Anregungen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, hat der Planer eine Stellungnahme, Stand 08.12.2021 erstellt. Dieser Stellungnahme schließt sich die Verwaltung an und stellt folgenden Beschlussvorschlag auf:
1. Der Rat beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen wie in der Stellungnahme vom Planer vorgeschlagen.
2. Der Rat beschließt aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.6.2021 (BGBl. I S. 1802), die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.
Stellungnahme - Büro Keller - 08.12.2021
F.-Plan 8. Änderung - 08.12.2021
Umweltbericht - Büro Dr. Schwahn - 11.01.2022
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Büro Corax - 02.09.2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | DI42 8. F.-Planänderung 8-12-2021 (1165 KB) | ||||
2 | DI42D0 Stellungnahme 4-2 (251 KB) | ||||
3 | 21-SÖH-Umweltbericht-F-Plan-220111 (2951 KB) | ||||
4 | Fachbeitrag-Corax-02.09.2021 (936 KB) |