|
|
Herr Gemeindeamtsrat Holger Schmidt hat mit Schreiben vom 05.10.2021 einen Versetzungsantrag an den Landesrechnungshofes gestellt.
Gemäß § 28 Abs. 2 NBG kann ein Beamter auf Antrag versetzt werden. Der Antrag ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Beamte die für das neue Amt erforderliche Laufbahnbefähigung besitzt. Dies ist bei der Versetzung von Herrn Schmidt der Fall.
Weitere Voraussetzung ist, dass der aufnehmende Dienstherr eine entsprechende Erklärung abgibt. Der Landesrechnungshof hat diese mit Schreiben vom 04.10.2021 abgegeben.
Seitens der Verwaltung der Gemeinde Diekholzen wird einer Versetzung zugestimmt. Die Nachbesetzung der Stelle sollte so schnell wie möglich eingeleitet werden.