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Vorlage - 2021/619  

Betreff: Versetzung gemäß § 28 NBG von Herrn Holger Schmidt an den Landesrechnungshof
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
04.11.2021 
Konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Herr Gemeindeamtsrat Holger Schmidt hat mit Schreiben vom 05.10.2021 einen Versetzungsantrag an den  Landesrechnungshofes gestellt.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 NBG kann ein Beamter auf Antrag versetzt werden. Der Antrag ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Beamte die für das neue Amt erforderliche Laufbahnbefähigung besitzt. Dies ist bei der Versetzung von Herrn Schmidt der Fall.

 

Weitere Voraussetzung ist, dass der aufnehmende Dienstherr eine entsprechende Erklärung abgibt. Der Landesrechnungshof hat diese mit Schreiben vom 04.10.2021 abgegeben.

 

Seitens der Verwaltung der Gemeinde Diekholzen wird einer Versetzung zugestimmt. Die Nachbesetzung der Stelle sollte so schnell wie möglich eingeleitet werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Gemeindeamtsrat Holger Schmidt wird zum 01.01.2022 an den Landesrechnungshof versetzt.

 

 

Anlage/n:

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen