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Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreter/innen aus der Mitte der Beigeordneten (Mitglieder des Verwaltungsausschusses), die Geschäftsordnung legt die Anzahl bisher auf zwei fest.
Der Rat wählt auf Vorschlag in offener Abstimmung …