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1 - Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Diekholzen setzt sich gemäß § 74 Abs. 2 S. 1 NKomVG aus vier Beigeordneten zusammen. Die Anzahl kann durch Beschluss für die Dauer der Wahlperiode gemäß § 74 Abs. S. 2 NKomVG um zwei erhöht werden.
2 - Die Sitze des Verwaltungsausschusses werden nach der Reihenfolge der Höchstzahlen auf die Fraktionen und Gruppen verteilt. Die Berechnung erfolgt entsprechend § 75 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 71 Abs. 2 NKomVG. Der Rat kann gemäß § 71 Abs. 10 einstimmig ein hiervon abweichendes Verfahren beschließen. Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, in den Ausschuss ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden.
3 - Nach Feststellung der Sitzverteilung sind durch die Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen die Beigeordneten und deren Vertreter/innen zu benennen.
1 - Die Anzahl der Beigeordneten des Verwaltungsausschusses wird um zwei erhöht.
2 - Die Verteilung der Sitze im Verwaltungsausschuss und den übrigen Ausschüssen erfolgt abweichend von §71 Abs. 2 NKomVG weiterhin nach dem Haare-Niemeyer-Verfahren.
Es entfallen damit auf die Fraktionen der SPD und der CDU jeweils 2 Sitze und auf die Fraktionen der Grünen und der Unabhängigen jeweils ein Sitz.
3 - Nach Benennung durch die Fraktionen werden folgende Personen als Mitglieder des Verwaltungsausschusses festgestellt:
SPD: Vertreter:
SPD: Vertreter:
CDU: Vertreter:
CDU: Vertreter:
Grüne: Vertreter:
Unabhängige: Vertreter: