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Gemäß § 2 Abs. 7 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist die Gemeindewahlleiterin / der Gemeindewahlleiter (Gemeindewahlleitung) für die Gemeindewahl sowie für die Direktwahl die Wahlleitung.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 NKWG ist die Wahlleitung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde. Gemäß § 9 Abs. 4 NKWG kann die Wahlleitung jedoch nicht gleichzeitig Wahlbewerber sein.
Da die amtierende Bürgermeisterin, Frau Birgit-Dieckhoff-Hübinger, ihre Kandidatur für die Direktwahl erklärt hat (der schriftliche Wahlvorschlag ist bisher nicht eingegangen) scheidet sie als Wahlleitung aus. Es ist somit durch den Rat der Gemeinde Diekholzen eine andere als die gesetzlich vorgesehene Wahlleitung zu berufen.
Der Rat kann gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG u.a. Bedienstete der Gemeinde als Wahlleitung, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter berufen.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen,
Frau Anja Stüdemann als Wahlleiterin und Herrn Holger Schmidt zu deren Stellvertreter
zu berufen.
Für die Kommunalwahl 2021 wird Frau Anja Stüdemann als Wahlleiterin der Gemeinde Diekholzen und Herr Holger Schmidt deren Stellvertreter berufen.