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Die Gemeinde Diekholzen hat mittlerweile die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Mitglieder des Gemeinderates gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 3 an den Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse per Videokonferenztechnik teilnehmen können.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen vom 17.12.2020 wurde angeregt, nun auch der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, den öffentlichen Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse per Videostream zu folgen. Dies bedarf es jedoch Anpassungen der Hauptsatzung der Gemeinde Diekholzen und der Geschäftsordnung des Rates.
Zwischenzeitlich ist hierzu ein entsprechender Antrag der Fraktionen der SPD und der Unabhängigen eingegangen.
Die Änderungen der Hauptsatzung der Gemeinde Diekholzen und der Geschäftsordnung des Rates werden wie vorgelegt beschlossen.
II. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Diekholzen
Änderung der Geschäftsordnung des Rates
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | II. Änderung der Hauptsatzung (14 KB) | (73 KB) | |||
2 | Änderung der Geschäftsordnung des Rates (12 KB) | (40 KB) | |||
3 | Antrag Übertragung der öffentl Sitzungen für Einwohner per Video (57 KB) |