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Vorlage - 2021/495  

Betreff: Betreuungs- und Verpflegungsentgelte
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
11.03.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Das niedersächsische Kultusministerium hat nach Bewertung der durch den Corona-Virus bedingten Infektionslage ab dem 11.01.2021 bis zum 14.02.2021 allen Kindertageseinrichtungen und erlaubnispflichtigen Kindertagespflegestellen den Betrieb untersagt. Ausgenommen von der Untersagung ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen.

 

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen,

  • bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in         betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist   
  • bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht oder
  • die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden.

 

Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall.

 

Dies vorausgeschickt haben sich die Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Hildesheim in ihrer Sitzung am 14.01.2021 darauf verständigt, dass die Betreuungsentgelte ab dem 11.01.2021 bis vorerst zum 31.01.2021 für Kinder, die keinen Notbetreuungsplatz in Anspruch nehmen, nicht mehr erhoben werden.

 

Bei einer weiteren Untersagung des KitaBetriebes über den 31.01.2021 hinaus soll ab dem 01.02.2021 bis zur Aufhebung der Untersagung des Kita-Betriebes entsprechend verfahren werden.

 

Bereits seit Mitte Dezember 2020 fand in den Kindertagesstätten eine Einschränkung des regulären Betriebes statt. Grundsätzlich hatten die Sorgeberechtigten die Möglichkeit, ihre Kinder regulär in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege betreuen zu lassen. Allerdings wurde seitens der Landesregierung aufgrund der Kontaktreduzierung an die Sorgeberechtigten appelliert, ihr Kind möglichst nicht in die Betreuung zu geben. Eine große Anzahl Sorgeberechtigte haben daher über die Weihnachtsfeiertage und in der ersten Woche des Jahres ihr Kind nicht in eine Kita gebracht.

Ab dem 11.01.2021 müssen erneut viele Sorgeberechtigte die Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen oder neu organisieren, da den Kindertagesstätten und erlaubnispflichtigen Tagespflegestellen, mit Ausnahme einer Notbetreuung, bis zunächst zum 14.02.2021 der Betrieb durch das Kultusministerium untersagt wurde. Zudem haben Familien mitunter erhebliche Minderungen ihrer Einkünfte durch Kurzarbeitergeld, unbezahlten Urlaub, etc. hinzunehmen.

Nach dieser Maßgabe wird empfohlen, bei jenen Sorgeberechtigten, die ihr Kind seit dem 11.01.2021 nicht im Rahmen der Notbetreuung in einer Kindertagesstätte oder erlaubnispflichtigen Tagespflegestelle betreuen lassen, zunächst für den Monat Januar (anteilig ab 11. des Monats) auf die Elternentgelte (Betreuungs- und Verpflegungsentgelte) zu verzichten. Im Falle der Verlängerung der Betriebsuntersagung über den Januar hinaus, wie jetzt die weitere Untersagung bis zum 14.02.2021, wäre auch der Verzicht auf die Elternentgelte zu verlängern.

 

Sorgeberechtigte, die ihr Kind in der Notbetreuung betreuen lassen, haben das reguläre Entgelt zu entrichten. Auch die Notbetreuung umfasst grundsätzlich die von den Sorgeberechtigten gebuchte Betreuungszeit, sodass das Betreuungsentgelt in vollem Umfang zu entrichten ist. Geringfügige Einschränkungen der Betreuung, beispielsweise aufgrund fehlender personeller Ressourcen, sind jedoch nicht auszuschließen (Einschränkungen der Sonderöffnungszeiten).

 

 

Bereits im April 2020 wurde mit Vorlage 2020/399 - Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen /Kindertagespflege - beschlossen, den Sorgeberechtigten, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht erbrachte Betreuungs- und Verpflegungsleistungen zu erstatten.

 

 

Finanzfolgen: Die Elternbeiträge für die Einrichtungen in der Gemeinde Diekholzen belaufen sich zurzeit auf ca. 33.500 € monatlich, darin sind bereits ca. 2.300 € enthalten, die von der wirtschaftlichen Jugendhilfe getragen werden.

Derzeit laufen Gespräche mit dem Landkreis Hildesheim über die zumindest anteilige Übernahme der Ertragsausfälle. Der Landkreis Hildesheim hat bereits für den Zeitraum von April bis Juni 2020 den Kommunen die Hälfte des Ertragsausfalles erstattet. Das Ergebnis der Gespräche bleibt abzuwarten.

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1. Die Verpflichtung zur Zahlung der Betreuungs- und Verpflegungsentgelte nach der Entgeltordnung der Gemeinde Diekholzen wird ab dem 11.01.2021, vorerst bis zum 01.02.2021, mit Ausnahme der Kinder in Notbetreuung, ausgesetzt.

2. Bei einer weiteren Untersagung des Kita-Betriebes über den 14.02.2021 hinaus ist ab dem 15.02.2021 bis zur Aufhebung der Untersagung des Kita-Betriebes entsprechend zu verfahren.

 

 

Anlage/n:

 

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