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Herr Andreas Jürgens, Hildesheim, möchte die Flurstücke 288/65 und 171/9, Flur 1, der Gemarkung Diekholzen, Söhrer Tor, erwerben. Herr Jürgens ist auf eine ebenerdige Zuwegung zu seinem Grundstück bzw. Haus angewiesen. Er möchte das Grundstück mit einem „Tinyhouse“ bebauen und benötigt eine Zuwegung von Seiten der Steinberghalle (Anlage 1). Um ihm diesen Zugang zu gewähren, ist es notwendig, den B-Plan Nr. 20 „Sportzentrum“ dahingehend zu ändern, dass ihm eine Zufahrt über das Grundstück der Sporthalle ermöglicht und genehmigt wird. Eine Zuwegung ist bereits vorhanden.
Herrn Jürgens ist bekannt, dass er die Kosten für die Änderung des B-Plans zu tragen hat. Mit Schreiben vom 03.08.2020 (Anlage 2) beantragt er die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich „Sportzentrum“ mit dem Ziel der Schaffung eines Zugangs zum Flurstück 171/9.
Herr Jürgens begehrt diesbezüglich eine Ratsentscheidung, erst danach wird er die Flurstücke von privat kaufen wollen. Darüber ist in der Sitzung entsprechend zu beraten. Im Anschluss an den Beschluss wird durch die Verwaltung ggf. ein Stadtplaner beauftragt.
Die Verwaltung der Gemeinde Diekholzen wird beauftragt, die Änderung des B-Plans Nr. 20 „Sportzentrum“ zu prüfen und ins Verfahren zu bringen, sodass für die Flurstücke 62/1 sowie 171/9 eine Zufahrt zu den Grundstücken über das Gelände der Steinberghalle ermöglicht wird.
Die Kosten für die Prüfung und das Verfahren trägt der Antragssteller, da es sich um die Erfüllung von individuellen Bedürfnissen eines Einzelnen handelt.