Hilfsnavigation
Quickmenu
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Volltextsuche
Seiteninhalt

Vorlage - 2019/334  

Betreff: Bebauungsplan Diekholzen Nr. 30 "Am Bahnberg"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Technik und Umwelt Vorbereitung
17.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
26.09.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim Nr. 48 vom 05.12.2018 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Diekholzen Nr. 30 "Am Bahnberg" veröffentlicht (s. Anlage 1). Hier ist lediglich der Umring bzw. der Planbereich incl. einer Fläche für einen Kreisverkehr dargestellt.

 

Mittlerweile sind die Vermessungs-, die Erschließungsplanungsarbeiten und die städtebaulichen Planungen soweit fortgeschritten, dass ein wirtschaftlich umsetzbarer Aufteilungsplan (Wohnen, Gewerbe, Straße bei tlw. Erhalt von Hochbausubstanz) entwickelt werden konnte (s. Anlagen 2a und 2b).

 

Mit diesem Plan kann in die Beteiligungsverfahren gegangen werden. In der TA-Sitzung wird ein Aufteilungsentwurf bis hin zur Grundstücksgenauigkeit vorgestellt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeinde hat am 03.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Diekholzen Nr. 30 "Am Bahnberg" im Bereich nördlich der Südwaldstraße in Diekholzen beschlossen.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

 

  1. Der beiliegende Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Stand vom 05.09.2019 ist für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB als Bebauungsplanentwurf mit Begründung auszuarbeiten.
     
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Planzeichnung und Begründung für einen Monat durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Gemeinde durchgeführt werden.
    Der Öffentlichkeit wird im Bauamt der Gemeinde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

– Aufstellungsbeschluss

– Aufteilungspläne

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufstellungsbeschluss (135 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2a (301 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 2b (322 KB)      
zurück nach oben drucken

Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen