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Vorlage - 2019/303  

Betreff: Vereinbarung zwischen der Gemeinde Diekholzen und dem Landkreis Hildesheim zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss Vorbereitung
21.03.2019 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
04.04.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Landkreis Hildesheim ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe gesetzlich für die Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 85 Abs. 1 und § 69 Abs. 1 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) in Verbindung mit § 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (Nds. AG KJHG) zuständig.

 

Die Erledigung dieser Aufgaben ist seit Jahren mit der Vereinbarung zur Wahrnehmung u.a. der Aufgaben der Kindertagesbetreuung zwischen dem Landkreis Hildesheim und allen seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden durch den sogenannten „Kita-Vertrag“ geregelt.

 

Die bisherige Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim ist zum 31.12.2018 ausgelaufen.

 

In ausführlichen und langen Verhandlungen wurde bereits zum Ende des Jahres 2018 ein neues Finanzierungsmodell erarbeitet, von dem zukünftig die kreisangehörigen Kommunen leistungsgerecht in unterschiedlicher Weise profitieren. Die finanziellen Eckpunkte des neuen Kita-Vertrages gelten als „ausverhandelt“.

 

Der Hildesheimer Kreistag hat in seiner Sitzung vom 06.12.2018 die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung beschlossen.

 

Aus gemeindlicher Sicht bedürfen jedoch noch weitere Punkte der bereits beschlossenen Vereinbarung weiterer Klärung und Diskussion. Aus diesem Grund sind vom Landrat nun „Verbindliche Erläuterungen zur Auslegung des Vertragstextes des sogenannten Kita-Vertrages 2019 ff“ formuliert und herausgegeben worden. Sie sind als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.

 

Die wesentlichen Regelungen der neuen Vereinbarung sind:

 

  • Die Kommunen können davon ausgehen, dass die Kommunalaufsicht die besondere Situation der Aufgabenübertragung durch den Kita-Vertrag entsprechend berücksichtigt und die Haushaltsgenehmigungen nicht wegen erforderlicher Kredite für notwendige Bau- und Investitionskosten im Kitabereich versagen wird. (Präambel)

 

  • Die Aufwendungen für die Kindertagespflege werden zukünftig vom Landkreis nahezu vollständig übernommen. Dafür bedarf es bei der Festsetzung von Elternbeiträgen und auch deren Höhe für diesen Bereich der Zustimmung des Landkreises. (§ 2 Kita-Vertrag)

 

  • Die Förderung der Kindertagespflege (z.B. Tagesmütter und Großtagespflegestellen) wird deutlich besser vom Landkreis Hildesheim finanziert. Ebenso die Gewinnung neuer Kindertagespflegepersonen. 3 Kita-Vertrag)

 

  • Die Planungsverantwortung und Gewährleistungspflicht obliegt dem Landkreis Hildesheim nach Abstimmung mit den Gemeinden. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Planung soll ein noch abzustimmendes Verfahren angewandt werden. Der Landkreis Hildesheim ist bei gerichtlichen Klagen stets allein und vollständig schadensersatzpflichtig. Die Gemeinden verpflichten sich im Gegenzug zur Rechnungslegung (…) der für die Förderung und Betreuung anfallenden Kosten und Leistungen der einzelnen Einrichtungen. 5 Kita-Vertrag)

 

  • Die Kostenbeteiligung des Landkreises Hildesheim ist zukünftig nicht mehr an die Höhe der Kreisumlage gebunden. Die Berechnung des jährlichen Zuschusses erfolgt auf Basis der vom Land Niedersachsen gewährten Finanzhilfen für Personalausgaben. Dieser Betrag wird seitens des Landkreises auf 100 %-Punkte hochgerechnet und die Differenz dazu ausgezahlt. Weiterhin wird dieser Betrag mit einem von 13 % bis auf 18 % anwachsenden Aufschlag versehen. 6 Abs. 2 Kita-Vertrag)

 

  • Für die Betreuung der Kinder im Grundschulalter (6. bis 14. Lebensjahr) zahlt der Landkreis –abzüglich der in Horten betreuten Kinder- eine Pauschale von 63,00 € je Kind, die jährlich um 2,5 % ansteigend dynamisiert wird. 6 Abs. 8 Kita-Vertrag)

 

  • Ein jährlich abschmelzender Härtefond soll für Kommunen eingerichtet werden, die mit dem neuen Vertrag weniger Mittel als bisher erhalten. Die Gemeinde Diekholzen ist hiervon allerdings nicht betroffen. 7 Kita-Vertrag)

 

  • Für die Aufnahme gemeindefremder Kinder erhält die Gemeinde weiterhin Ausgleichszahlungen vom Landkreis. 8 Kita-Vertrag)

 

  • Der Landkreis stellt pro Jahr zusätzlich 500.000,00 € für Investitionskostenzuschüsse zur Verfügung. Die Gespräche über die zukünftige Höhe der Zuschüsse sollen bis zum 31.07.2019 weitergeführt werden. Sollte es hierüber keine Einigung geben, steht es den Gemeinden zu, den Kita-Vertrag ohne Einhaltung von Fristen zum 31.08.2019 zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt dann für die Zeit ab dem 01.01.2019 rückwirkend. 9 Abs. 1 und § 11 Kita-Vertrag)

 

  • In § 9 Abs. 4 des Kita-Vertrages werden weitere Punkte aufgeführt, die noch zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden zu regeln sind.

 

  • Wird seitens des Landkreises im Rechnungsjahr 2019 ein Überschuss erzielt, werden 50% des Überschusses im Rahmen von 5 bis 10 Mio. Euro, also max. 2,5 Mio. Euro, an die Städte und Gemeinden zusätzlich ausgezahlt. 9 Abs. 5 Kita-Vertrag)

 

Die Zuschüsse des Landkreises für den Bereich der Kindertagesstätten betrugen im Jahr 2018 725.525,92 €. Wenn man die aktuelle Betreuungssituation in der Gemeinde Diekholzen auf eine neue Vereinbarung anwenden würde, ergäbe sich eine (fiktive) Zuschusszahlung des Landkreises im Jahr 2019 in Höhe von 1.028.770,66 €. Damit würde der Landkreis Hildesheim aus einem neuen Kita-Vertrag 303.244,74 € mehr an die Gemeinde Diekholzen zahlen. Der deutlich höhere Zuschuss ergibt sich aus der Tatsache, dass nunmehr die Horte Berücksichtigung finden, wobei im alten Vertrag vornehmlich Einwohnerzahlen zugrunde gelegt wurden.

 

Weitere Hochrechnungen sind nur bedingt möglich, weil die Betriebsabrechnungen der Kindertagesstätten für das Rechnungsjahr 2018 noch nicht vorliegen. Damit ist eine genaue Berechnung hinsichtlich der wegfallenden Elternbeiträge für die Kindergärten derzeit noch nicht möglich.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der „Vereinbarung zwischen der Gemeinde Diekholzen und dem Landkreis Hildesheim zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag) wird zugestimmt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Kita-Vertrag mit dem Landkreis Hildesheim abzuschließen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag) vom 06.12.2019

 

Verbindliche Erläuterungen des Landrates zur Auslegung des Vertragstextes des sogenannten „Kita-Vertrages 2019 ff“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kindergartenvertrag vom 06.12.2018 (6160 KB)      
Anlage 2 2 Kita Vertrag 2019 ff Verbindliche Erläuterungen (57 KB)      
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