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Der Landkreis Hildesheim ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe gesetzlich für die Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 85 Abs. 1 und § 69 Abs. 1 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) in Verbindung mit § 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (Nds. AG KJHG) zuständig.
Die Erledigung dieser Aufgaben ist seit Jahren mit der Vereinbarung zur Wahrnehmung u.a. der Aufgaben der Kindertagesbetreuung zwischen dem Landkreis Hildesheim und allen seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden durch den sogenannten „Kita-Vertrag“ geregelt.
Die bisherige Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim ist zum 31.12.2018 ausgelaufen.
In ausführlichen und langen Verhandlungen wurde bereits zum Ende des Jahres 2018 ein neues Finanzierungsmodell erarbeitet, von dem zukünftig die kreisangehörigen Kommunen leistungsgerecht in unterschiedlicher Weise profitieren. Die finanziellen Eckpunkte des neuen Kita-Vertrages gelten als „ausverhandelt“.
Der Hildesheimer Kreistag hat in seiner Sitzung vom 06.12.2018 die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung beschlossen.
Aus gemeindlicher Sicht bedürfen jedoch noch weitere Punkte der bereits beschlossenen Vereinbarung weiterer Klärung und Diskussion. Aus diesem Grund sind vom Landrat nun „Verbindliche Erläuterungen zur Auslegung des Vertragstextes des sogenannten Kita-Vertrages 2019 ff“ formuliert und herausgegeben worden. Sie sind als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.
Die wesentlichen Regelungen der neuen Vereinbarung sind:
Die Zuschüsse des Landkreises für den Bereich der Kindertagesstätten betrugen im Jahr 2018 725.525,92 €. Wenn man die aktuelle Betreuungssituation in der Gemeinde Diekholzen auf eine neue Vereinbarung anwenden würde, ergäbe sich eine (fiktive) Zuschusszahlung des Landkreises im Jahr 2019 in Höhe von 1.028.770,66 €. Damit würde der Landkreis Hildesheim aus einem neuen Kita-Vertrag 303.244,74 € mehr an die Gemeinde Diekholzen zahlen. Der deutlich höhere Zuschuss ergibt sich aus der Tatsache, dass nunmehr die Horte Berücksichtigung finden, wobei im alten Vertrag vornehmlich Einwohnerzahlen zugrunde gelegt wurden.
Weitere Hochrechnungen sind nur bedingt möglich, weil die Betriebsabrechnungen der Kindertagesstätten für das Rechnungsjahr 2018 noch nicht vorliegen. Damit ist eine genaue Berechnung hinsichtlich der wegfallenden Elternbeiträge für die Kindergärten derzeit noch nicht möglich.
Der „Vereinbarung zwischen der Gemeinde Diekholzen und dem Landkreis Hildesheim zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag) wird zugestimmt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Kita-Vertrag mit dem Landkreis Hildesheim abzuschließen.
Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag) vom 06.12.2019
Verbindliche Erläuterungen des Landrates zur Auslegung des Vertragstextes des sogenannten „Kita-Vertrages 2019 ff“
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Kindergartenvertrag vom 06.12.2018 (6160 KB) | |||
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2 | Kita Vertrag 2019 ff Verbindliche Erläuterungen (57 KB) |