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Herr Heinrich Flögel hat gegenüber der Bürgermeisterin erklärt, dass er sein Amt als Ortsvorsteher der Ortschaft Söhre zum 31.12.2017 niederlegen wird.
Folglich ist eine neue Ortsvorsteherin, ein neuer Ortsvorsteher für Söhre zu bestimmen. Gemäß § 96 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Restdauer der aktuellen Wahlperiode. Das Vorschlagsrecht obliegt der CDU-Fraktion, da sie bei der Kommunalwahl 2016 in Söhre die meisten Stimmen erhalten hat. Die vorgeschlagene Person muss in Söhre wohnhaft sein.
Herr Heinrich Flögel wird auf eigenen Wunsch als Ortsvorsteher der Ortschaft Söhre abberufen.
Zur neuen Ortsvorsteherin/ Zum neuen Ortsvorsteher der Ortschaft Söhre wird ________________________ berufen.