|
|
Herr Bernd Kieslinger hat mit Schreiben vom 22.11.2017 erklärt, dass er sein Amt als Ortsvorsteher der Ortschaft Barienrode zum 31.12.2017 niederlegen wird.
Folglich ist eine neue Ortsvorsteherin, ein neuer Ortsvorsteher für Barienrode zu bestimmen. Gemäß § 96 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Restdauer der aktuellen Wahlperiode. Das Vorschlagsrecht obliegt der CDU-Fraktion, da sie bei der Kommunalwahl 2016 in Barienrode die meisten Stimmen erhalten hat. Die vorgeschlagene Person muss in Barienrode wohnhaft sein.
Herr Bernd Kieslinger wird auf eigenen Wunsch als Ortsvorsteher der Ortschaft Barienrode abberufen.
Zur neuen Ortsvorsteherin/ Zum neuen Ortsvorsteher der Ortschaft Barienrode wird ________________________ berufen.