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Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Finanzausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates aufgestellt. Der Ergebnishaushalt schließt in den ordentlichen Erträgen mit 10.136.400 € und in den ordentlichen Aufwendungen mit 10.112.800 € ab.
Aufgrund der Tatsache, dass bis zur Erstellung dieses 1. Nachtragshaushaltsplanes die Erträge für Steuern, allgemeine Umlagen und öffentlich-rechtliche Entgelte deutlich gestiegen sind, ist es der Gemeinde Diekholzen möglich geworden, das Ergebnis um insgesamt 88.000 € zu verbessern und damit von einem Defizit von 64.400 € zu einen positiven Ergebnis in Höhe von 23.600 € zu gelangen.
Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt betragen gegenüber 9.098.200 € nunmehr 9.550.400 €. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöhen sich um 264.100 € auf 9.152.800 €.
Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten sinken um 151.200 € auf insgesamt 174.600 €. Die Auszahlungen für Investitionstätigkeiten verringern sich von 907.500 € um 189.700 € auf 717.800 €.
Die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bleiben unverändert.
Investitionskredite werden weiterhin nicht aufgenommen.
Verpflichtungsermächtigungen werden auch im 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 nicht veranschlagt.
Die Höhe der Liquiditätskredite bleibt unverändert.
Die Hebesätze der Realsteuern werden 2017 nicht angehoben.
In der Sitzung des Finanzausschusses wird näher auf die einzelnen Veränderungen eingegangen. Die wesentlichen Veränderungen sind dem Vorbericht zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 zu entnehmen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 einschließlich seiner Anlagen wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Entwurf zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2017
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf 1. Nachtragsplan 2017 (1458 KB) |