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Vorlage - 2017/196  

Betreff: Vereinbarung zur Fortschreibung der Vereinbarung zur Wahrnehmung u.a. der Aufgaben der Kindertagesbetreuung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss
15.11.2017 
Sitzung des Finanzausschusses zurückgestellt   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
14.12.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Städte und Gemeinden verhandeln derzeit mit dem Landkreis über die Finanzierung der Kindertagesspflege im Landkreis Hildesheim. Wegen des enormen Umfanges der Thematik und der daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen sind sich die Beteiligten darüber einig, die Geltungsdauer der bisherigen Vereinbarung vom 02.07.2015 im Rahmen einer Übergangsregelung fortzuschreiben.

 

Ab dem Jahr 2019 soll eine neue Vereinbarung unter der Berücksichtigung notwendiger finanzieller und fachlicher Aspekte mit einer längerfristigen Geltungsdauer geschlossen werden.

 

Für die Jahre 2017 und 2018 hat der Landkreis jeweils eine Zahlung von zusätzlich 3 Mio. Euro eingeräumt. Zahlbar sollen die zusätzlichen 6 Mio. Euro im Jahr 2018 gemacht werden, was die Mehrheit der Kommunen begrüßt.

 

Für die Gemeinde Diekholzen bedeutet das Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahr von ca. 20 bis zu 25 % bzw. ca. 112.000 € bis zu 140.000 €.

 

Weiterhin wird vereinbart, dass wenn der Landkreis Hildesheim die Stundensätze für die Tagesmütter anhebt, die zusätzlichen Kosten auch durch ihn finanziert werden.

 

Aufgrund redaktioneller Änderungen wird eine aktuelle Version des Vertrages als Tischvorlage zu den Sitzungen vorliegen.

 

 


Die Gemeinde Diekholzen stimmt der Vereinbarung zur Fortschreibung der Vereinbarung zur Wahrnehmung u.a. der Aufgaben der Kindertagesbetreuung für das Jahr 2018 zu.

 

 


Entwurf Änderung Kindergartenvertrag

 

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen