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Vorlage - 2017/179  

Betreff: Clubhaus Diekholzen; Schimmelpilzbefall
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Technik und Umwelt Vorbereitung
15.08.2017 
Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
17.08.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

Mit Email  vom 28.06.2017 hat Herr Solz, Vorstandsmitglied des SV Hildesia, darauf hingewiesen, dass sich im Clubhaus an einigen Stellen Schimmel gebildet hat und dieser Zustand aus Sicht des Sportvereins Besorgnis erregend ist. Damals schrieb er, dass die Kabine 4 von dort aus gesperrt werden soll und der Sportverein dringend darum bittet, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, damit die Kabine wieder genutzt werden kann.

 

Zur Vorgeschichte:

Der Vermerk in der Anlage ist am 04.03.2016 an die Vorstandsmitglieder des SV Hildesia gesandt worden. Herr Ruhmer aus dem Bauamt hat -mehrfach- darauf hingewiesen, dass u.a. das richtige Lüften und auch Hygiene / Sauberkeit zur Vorbeugung von Schimmel unerlässlich ist. (Isolierungsmaßnahmen der Außenwand des  Clubhauses hat die Gemeinde im letzten Jahr ebenfalls durchführen lassen.)

 

Offenbar ist es trotzdem während der Winter- und Frühjahrsmonate, in denen die Kabinen 3 und 4 im Clubhaus nicht genutzt worden sind, zu der starken Schimmelbildung gekommen, wie sie auf den am 04.07.2017 während der Begehung  mit Herrn Ruhmer und mit dem Experten der Firma Isotec aufgenommen Bildern in der Anlage zu sehen ist (insbesondere Bilder 1216 und 1274, aber auch alle anderen Bilder, die auch eine insgesamt  mangelnde Sauberkeit und Hygiene belegen).

 

Die Kabinen 3 und 4 sind nach der Begehung unverzüglich durch die Gemeinde Diekholzen gesperrt worden und der Sportverein ist davon in Kenntnis gesetzt worden.

 

Der  Sportverein hat demnach  offensichtlich nicht entsprechend der -auch schriftlichen- Empfehlung der Gemeinde Diekholzen ordnungsgemäß gelüftet bzw. die Räume gepflegt, so dass ein derart großes Ausmaß an Schimmelbefall entstehen konnte.

Unter den Umständen, dass ein „übliches“ Mietverhältnis bestehen würde, hätte der Mieter, also hier der Sportverein, für den nicht ordnungsgemäßen, nicht-pfleglichen Umgang mit den Räumlichkeiten zu haften bzw. den Schaden auf eigene Rechnung zu beheben, mindestens träfe ihn aber ein erhebliches Mitverschulden.

 

Der durch den Schimmelbefall entstandene Schaden bzw. die Sanierungskosten belaufen sich gemäß des Angebotes des Fachbetriebes Isotec vom 12.07.2017 auf rund 11.500,00 €.

 

Der angebotene Arbeitsumfang erscheint sehr hoch. Deshalb wurde ein Ortstermin mit dem Diplom-Chemiker Dr. Rösner von der Fa. ProChem, Hildesheim durchgeführt (Teilnehmer: Herr Dr. Rösner, Frau Dieckhoff-Hübinger, Herr Ruhmer, Herr Bartels).

Herr Dr. Rösner stellt fest, dass ein leistungsfähiger Malermeisterbetrieb unter Berücksichtigung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften die Schimmelbeseitigung ordnungsgemäß ausführen kann.

Die Verwaltung hat nach zwei Ortsterminen Angebote von den Firmen Habekost, Hildesheim und Feldmeier, Bad Salzdetfurth angefordert. Fa. Habekost hat kein Angebot abgegeben. Das Angebot der Fa. Feldmeier schließt mit gerundet 4.200,00 € brutto.

Im Angebot nicht enthalten ist der notwendige Austausch der Gurtbänder der Rollläden. Hierfür werden Kosten in Höhe von ca. 500,00 € anfallen.

 

Es wird vorgeschlagen, die Fa. Feldmeier mit der Ausführung der Arbeiten zu beauftragen.

Die Gemeinde trägt 50 % der Kosten (0,5 x 4.200,00 + 500,00 = 2.350,00 €)

 

Als Ansatz für eine zukünftige Vorbeugung vor Schimmelbefall und zur Einhaltung eines allgemein hygienischen Standards soll der SV Hildesia eine/einen Clubwartin/Clubwart beschäftigen, die/der regelmäßig lüftet, heizt und nach dem Rechten sieht. Laut Aussage von Herrn Solz hat der Verein bereits Mittel dafür eingeplant.

 

 


Die Gemeinde beauftragt Fa. Feldmeier mit der Schimmelsanierung.

 

Die Kosten werden zur Hälfte übernommen, die andere Hälfte trägt der SV Hildesia. Die Auszahlung des vierteljährlichen Gemeindezuschusses an den Verein wird dementsprechend einbehalten.

 

 


- Vermerk vom 04.03.2016

- Schreiben an SV Hildesia vom 13.01.2016

- Bilder

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vermerk vom 04.03.2016 (89 KB) PDF-Dokument (98 KB)    
Anlage 2 2 Schimmelbildung SV Hildesia (3728 KB)      
Anlage 3 3 IMG_1216 (2742 KB)      
Anlage 4 4 IMG_1274 (1536 KB)      
Anlage 5 5 IMG_1271 (2) (1908 KB)      
Anlage 6 6 IMG_1273 (1789 KB)      
Anlage 7 7 IMG_1275 (1753 KB)      
Anlage 8 8 IMG_1276 (1977 KB)      
Anlage 9 9 IMG_1278 (1899 KB)      
Anlage 10 10 IMG_1280 (1984 KB)      
Stammbaum:
2017/179   Clubhaus Diekholzen; Schimmelpilzbefall   Bauamt   Beschlussvorlage
2017/179-01   Schimmelbefall des Clubhauses SV Hildesia   Bürgermeister/-in   Beschlussvorlage
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen