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Auszug - Schriftliche Anfrage von Herrn Steinhäuser zum "Pferdestallgrundstück"  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 3.1
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 28.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:

Der BGM verliest die Fragen von Herrn Steinhäuser zum Unterhaltungszustand des Grundstücks und eventueller Regressforderungen wegen nicht erfolgter Unterhaltungsarbeiten. Im Anschluss werden die Fragen vom BGM wie folgt beantwortet:

 

Da es in diesem Jahr keinen Pächter mehr gab, hat die Gemeinde das Pferdestallgrundstück in diesem Jahr zweimal gemäht und einige kleinere Reparaturen durchgeführt. Hierfür wurden rund 18 Bauhofstunden aufgewendet. Das Grundstück ist Eigentum der Gemeinde. Uns obliegt die Verkehrssicherungspflicht und wir sind zur Unterhaltung verpflichtet. Anhand der Aktenlage lässt sich nicht nachvollziehen, wann und durch wen nicht durchgeführte oder zu spät veranlasste Unterhaltungsarbeiten in der Vergangenheit zu dauerhaften Schäden an Grundstück, Gebäude und Zäunen geführt haben könnten.

Wenn die Gemeinde jemanden in Regress nehmen wollte, müssten diese Kausalitäten genau nachgewiesen werden. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung nicht möglich, jemanden zur Verantwortung zu ziehen.

Eine Schadenshöhe wurde bisher nicht ermittelt, da diese auch niemandem in Rechnung gestellt werden kann.

Die Zaunanlage, bzw. die Einfriedung ist mittlerweile über 50 Jahre alt. Diese ist nach 50 Jahren abgeschrieben und somit ist auch kein Zeitwert mehr vorhanden, sodass kein konkreter Vermögensschaden ermittelt werden konnte.

Es gelten folgende Verjährungszeiten:

 

Holzzaun       9 Jahre

Draht- oder Eisenzaun  25 Jahre

Mauerwerk    35 Jahre

 

Die Fläche soll in den nächsten Wochen erneut verpachtet werden und die Instandsetzung von Zäunen und Gebäude soll gemeinsam mit den neuen Pächtern durchgeführt werden. Dies soll in der Form geschehen, dass die Gemeinde lediglich das Material zur Verfügung stellt und die neuen Pächter hierzu schrittweise die Arbeiten umsetzen. Erste Gespräche hierzu wurden bereits mit potentiellen Pächtern geführt.

In den bereits vorbereiteten Pachtvertrag wurde ein Jährlicher Kontrolltermin in § 16 (3) des Pachtvertrages aufgenommen, der protokolliert und in die Grundstücksakte aufgenommen wird. So findet zukünftig eine laufende Dokumentation der durchgeführten und noch durchzuführenden Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten statt und eine Nachvollziehbarkeit und „Aufsicht“ ist besser möglich.

Der Pachtvertrag wurde seit Beginn der laufenden Ratsperiode öfter in den Ratsgremien behandelt, dies geschah aber aufgrund der Rechtslage meist im nichtöffentlichen Teil. Schließlich wurde der Vertrag gekündigt, mit dem Ziel, die Modalitäten und das Verfahren neu zu regeln.

 

Herr Steinhäuser ist in der Sitzung im Zuschauerraum anwesend. Die Antwort wird ihm im Anschluss auch in schriftlicher Form ausgehändigt.

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen