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Auszug - Wärmeplanung  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 2.3
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 28.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:

Nach dem jetzt beschlossenen Heizungsgesetz ist eine Wärmeplanung auch für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern bis zum 31.12.2028 vorgeschrieben. In diesem Zusammenhang teilt der BGM mit, dass Kommunen die bisher keine Wärmeplanung brauchten, einen Förderantrag für die Wärmeplanung stellen können.

Der Antrag auf Bezuschussung von 90 % der Kosten für die Wärmeplanung der Gemeinde Diekholzen ist bereits abgegeben worden. Die Frist zur Abgabe ist der 31.12.2023. Sobald der Förderbescheid vorliegt, wird es eine Ausschreibung und Vergabe an ein Büro zur Wärmeplanung geben.
 

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