Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt | |||||||||
TOP: | Ö 7 | ||||||||
Gremium: | Ausschuss für Technik und Umwelt | Beschlussart: | (offen) | ||||||
Datum: | Di, 22.09.2020 | Status: | öffentlich | ||||||
Zeit: | 17:00 - 19:40 | Anlass: | Sitzung | ||||||
Raum: | Cafeteria im Verwaltungsgebäude der ehem. Lungenklinik | ||||||||
Ort: | |||||||||
2020/449 Versagung der Baugenehmigung für die Umnutzung des ehem. Fahrzeuggebäudes der Kläranlage durch den LK Hildesheim | |||||||||
Status: | öffentlich | ||||||||
Die Bürgermeisterin stellt den Werdegang der Angelegenheit bis zum Widerspruch vom 03.09.2020 dar.
Aus dem Ausschuss kommt der Vorschlag, die Sachlage ev. mit einem Fachanwalt zu besprechen. Dem Landkreis wird "Wortklauberei" vorgeworfen bei der sehr eng ausgelegten Unterscheidung zwischen Kläranlage und Abwasserpumpstation, da es sich in beiden Fällen um Anlagen der Abwasserbeseitigung handelt.
Der stv. Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um Herrn Kreisrat Hansen, Landkreis Hildesheim, die Möglichkeit zu geben, sich in der Angelegenheit zu äußern.
Herr Hansen führt aus, dass die Nutzung seit Aufgabe der Kläranlage bauordnungswidrig erfolge, da von Seiten der Gemeinde versäumt worden sei, eine entsprechende Änderung im F-Plan vorzunehmen. Auf die Frage, ob das vorhandene Gebäude (Fahrzeugschuppen) zurückgebaut werden müsse, weist Herr Hansen darauf hin, dass wenn die Gemeinde Diekholzen nicht auf der Erteilung eines positiven Bescheides bestehe, der Landkreis die bisherige Nutzung dulden würde.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.