Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 13.12.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:30 - 19:40 (öffentlich ab 19:00) | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2018/285 Verträge zur Betriebsführung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Laugwitz schildert den Sachverhalt und betont, dass eine Betreibung der Kindertagesstätten ohne die Beteiligung des Landkreises finanziell nicht möglich ist.
Da durch die Kündigung der Betriebsführungsverträge den kirchlichen Trägern die Planungssicherheit fehlt und notwendige Personalentscheidungen dadurch nicht getroffen werden können, rät er nachdrücklich dazu, die Betriebsführungsverträge zu erneuern, um die Betriebsführung der Kindertagesstätten wieder vertraglich zu fixieren und weiterhin eine geregelte Betreuung der Kinder zu gewährleisten.
Die Verträge sollen unbefristet mit einer jährlichen Kündigungsfrist abgeschlossen werden, unberührt von dem Vertragsverhältnis der Gemeinde Diekholzen mit dem Landkreis Hildesheim in Bezug auf einen neuen Kindergartenvertrag.
Beschluss:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, mit den drei kirchlichen Trägern der Kindertagesstätten in Diekholzen, Barienrode und Söhre neue Betriebsführungsverträge mit einer Defizitregelung abzuschließen. Die neuen grundsätzlich unbefristeten Verträge sollen sich inhaltlich an den bisherigen orientieren und können ggf. mit einer einmaligen Befristung von bis zu zwei Jahren versehen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig