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Auszug - Verpflichtung und Pflichtenbelehrung einer nachrückenden Ratsfrau  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Cafeteria, Heimstatt Röderhof
Ort:
2018/263 Verpflichtung und Pflichtenbelehrung einer nachrückenden Ratsfrau
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Diekholzen weist die nachgerückte Ratsfrau Claudia Mönner auf die ihr obliegenden Pflichten - § 40 NKomVG Amtsverschwiegenheit, § 41 NKomVG Mitwirkungsverbot, § 42 NKomVG Vertretungsverbot - hin.

 

Gleichzeitig verpflichtet sie Frau Mönner, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Der Ratsvorsitzende gratuliert Frau Mönner im Namen aller und heißt sie als Ratsmitglied herzlich willkommen.

 

 

Beschluss

 

Abstimmungsergebnis

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen