Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 17.12.2015 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 19:35 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2015/041 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Der 1. Nachtragshaushaltsplan-Entwurf 2015 wurde der Einladung zur Finanzausschusssitzung am 10.12.2015 als Anlage beigefügt. Er wurde im Finanzausschuss ausführlich beraten. Der Finanzausschussvorsitzende stellt den 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 der Gemeinde Diekholzen vor. Auch der Nachtragshaushaltsplan besteht aus einem Gesamtergebnisplan und einem Gesamtfinanzplan sowie aus den Teilhaushalten mit den jeweiligen Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten.
Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt betragen gegenüber 8.751.900 € nunmehr 8.830.800 €. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöhen sich um 12.400 € auf 8.384.000 €. Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten steigen um 124.000 € auf insgesamt 256.600 €. Die Auszahlungen für Investitionstätigkeiten erhöhen sich von 918.400 € um 178.800 € auf 1.097.200 €. Die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bleiben unverändert. Investitionskredite werden weiterhin nicht aufgenommen. Verpflichtungsermächtigungen werden auch im 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 nicht veranschlagt. Die Höhe der Liquiditätskredite bleibt unverändert. Die Hebesätze der Realsteuern werden 2015 nicht angehoben.
Der Finanzausschuss und der Verwaltungsausschuss haben eine Zustimmung zum
1. Nachtragshaushaltsplan 2015 empfohlen.
Beschluss:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 einschließlich seiner Anlagen wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig