Hilfsnavigation
Quickmenu
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Volltextsuche
Seiteninhalt

Auszug - Kalkulation und Anpassung der Elternentgelte für die Kindertagesstätten im Gemeindegebiet  

Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 05.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Diekholzen
Ort:
2018/235 Kalkulation und Anpassung der Elternentgelte für die Kindertagesstätten im Gemeindegebiet
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin und Herr Laugwitz erläutern noch einmal ausführlich den Sachverhalt und gehen auf die Kalkulationenher ein.

 

Herr Heyken moniert, dass die Anhebung der Elternentgelte zum gleichen Zeitpunkt mit der Einführung der Beitragsfreiheit in den Kindergärten unglücklich sei. Dies könnte für Dritte den Anschein von „Geschmäckle“ haben, dass man sich über die Krippenentgelte insgesamt refinanzieren wolle.

 

Zunächst erfolgt eine ausführliche Diskussion über die neue Höhe der Krippenentgelte. Hier wird seitens von Herrn Bludau vorgeschlagen, eine Erhöhung in zwei Stufen durchzuführen, weil eine plötzliche Anhebung um bis zu 180 € eine unangemessene Härte für die Familien bedeuten würde.

 

Als Zwischenergebnis lässt sich festhalten, dass ab dem 01.01.2019 das monatliche Elternentgelt für eine tägliche Betreuungsstunde in der Kinderkrippe auf 47,50 € festgelegt werden soll. Über eine weitere Erhöhung zum 01.01.2020 soll zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden.

 

 

Nach einer kürzeren Diskussion über die Anhebung des monatlichen Elternentgeltes für eine über beitragsfreie 8-stündige Betreuung im Kindergarten wird ein Monatsentgelt von 35,00 € pro weiterer täglicher Betreuungsstunde vorgeschlagen.

 

 

Hinsichtlich angemessener Elternentgelte für die Hortbetreuung betont Frau Dieckhoff-Hübinger, dass diese Betreuungsform keine Pflichtaufgabe der Gemeinde sei und aus diesem Grund ein höheres Entgelt durchaus gerechtfertigt sei.

 

Herr Rektor Hoffmann weist darauf hin, dass eine Erhöhung der Hort-Elternbeiträge dazu führen könnte, dass besonders in der neuen Hortgruppe in Söhre Plätze zukünftig unbesetzt bleiben könnten. Auf Nachfrage teilt er mit, dass im Moment der Hort noch nicht ausgelastet sei.

 

Es folgt eine ausführliche Diskussion über die Gerechtigkeit der Entgelte für die Kindertagesbetreuung, auch in Bezug auf deren Auswirkungen auf den Gesamthaushalt der Gemeinde Diekholzen. Die Bürgermeisterin betont noch einmal, dass wir diese Aufgaben gerne übernehmen, aber trotz der grundsätzlich guten Finanzlage der Gemeinde in diesem Haushaltsjahr der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden konnte. Daher sollten die Erziehungsberechtigten für die Betreuungsleistungen, die die Gemeinde bisher jederzeit flexibel am Bedarf ausgerichtet hat, auch einen angemessenen Beitrag leisten.

 

r die monatlichen Elternentgelte bei der Hortbetreuung wird ab dem 01.01.2019 ein Betrag von 47,50 € pro täglicher Betreuungsstunde vorgeschlagen. Damit soll die Elternbeteiligung für diese freiwillige Leistung deutlich über 1/3 der Gesamtkosten liegen.

Beschluss

Beschluss:

1.

Die monatlichen Elternentgelte für die Kinderkrippenbetreuung (U3) werden ab dem 01.01.2019 auf 47,50 € pro täglicher Betreuungsstunde festgelegt. Über eine weitere Anhebung der Entgelte ab dem 01.01.2020 soll noch weiter beraten werden.

 

2.

Die monatlichen Elternentgelte für die Kindergartenbetreuung über eine tägliche Betreuungszeit von 8,0 Stunden hinaus werden ab dem 01.01.2019 auf 35,00 € pro täglicher Betreuungsstunde festgelegt.

 

3.

Die monatlichen Elternentgelte für die Hortbetreuung (bis 14 Jahre) werden ab dem 01.01.2019 auf 47,50 € pro täglicher Betreuungsstunde festgelegt.

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnisse:

 

alle einstimmig

zurück nach oben drucken

Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen