Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | |||
TOP: | Ö 6 | ||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | geändert beschlossen |
Datum: | Do, 29.10.2015 | Status: | öffentlich |
Zeit: | 18:00 - 18:55 | Anlass: | Sitzung |
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | ||
Ort: | |||
Die Bürgermeisterin geht noch einmal auf die geänderten Daten und Inhalte ein, wie sie in einem kürzlich geführten Gespräch mit der Geschäftsführung der Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH diskutiert wurden. Der Verwaltungsausschus habe dem geänderten Beschlussvorschlag bereits zugestimmt.
Ein weiterer Diskussionsbedarf im Gemeinderat ist auf Nachfrage der Bürgermeisterin nicht vorhanden.
Beschluss:
1.
30.000 € werden in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH überführt. Dieser Betrag wird als Investiton aus dem Finanzhaushalt der Gemeinde Diekholzen gezahlt.
2.
So lange die Ergebnisentwicklung der Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH weiterhin gut ist, soll auch künftig eine Zuführung zu dessen Kapitalrücklage erfolgen. Es soll dabei das durch den Ergebnisabführungsvertrag garantierte Ergebnis für die Gemeinde Diekholzen in Höhe von 37.500 € jährlich ausgeschüttet werden und bei der Gemeinde Diekholzen verbleiben. Ausschließlich der überschießende Betrag soll abgeführt werden. Dazu bedarf es jeweils eines separaten Beschlusses.
3.
Der Bürgermeisterin wird die Ermächtigung erteilt, dass den Stadtwerken bei dringendem Bedarf an liquiden Mitteln bei gleichzeitiger Verfügbarkeit der Mittel bei der Gemeinde Diekholzen ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von bis zu 100.000 € zu angemessen niedriger Verzinsung und mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr gewährt werden kann, ohne dass es eines weiteren Beschlusses bedarf. Die Obergrenze des Gesellschafterdarlehens beträgt 100.000 € in einem Wirtschaftsjahr.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig