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Die Verwaltung wird beauftragt, die präzisierten Entwicklungsziele und Vorgaben auf den Bebauungsplan-Entwurf, nebst Begründung, wie nachfolgend aufgeführt anzuwenden und das Ergebnis den Gremien in der nächsten Sitzungsfolgezur Entscheidung vorzulegen.
Umsetzung nach Abstimmung im Ausschuss.
20.05.2021 - Ausschuss für Technik und Umwelt
Ö 4 - verwiesen
Beschluss:
Der TOP wird zur weiteren Beratung in die nächste Sitzungsfolge vertagt.