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Der Bebauungsplan beinhaltet in seiner bisherigen Fassung für den vorgeschlagenen Bereich seiner 6. Änderung, überbaubare Fläche, die sehr klein ist und außerdem ungünstig geformt ist.
Baulinien an die heran gebaut werden muss, sind diagonal zur Grundstücksform gezogen.
Das hat zur Folge, dass bei Ersatzbauten heutige flächensparende Nutzungsansprüche auf den Grundstücken nicht erfüllt werden können. Es wird daher vorgeschlagen, innerhalb der 6. Änderung die überbaubaren Flächen zu vergrößern, auf Baulinien sollte verzichtet werden.
Die Gesamtsituation wird mit dem Ursprungsplan in der Sitzung weiter erläutert. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren werden ca. 3.000,-- Euro brutto betragen.
1. Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Barienrode Nr. 1 „„Bergfeld“ Neu“ für den in der angefügten Karte dargestellten Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1). Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.
keine