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Für den nördlichen Teil des Bebauungsplanes ist ein Dorfgebiet festgestellt, das ein Maß der baulichen Nutzung beinhaltet, das in der Summe zwar den Ansprüchen gerecht wird, so dass Neuentwicklungen sich problemlos verwirklichen lassen. Im zum Teil sehr engen Grundstücksbestand aber ist die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 zu klein, als dass im Einzelfall dort noch Entwicklungen im Bestand zugelassen werden könnten.
Durch eine 2. Änderung des Bebauungsplanes könnten grundstücksbezogene Festsetzungen getroffen werden, die auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme differenzierte Maßzahlen beinhalten können. Dem liegt dann der Gedanke zugrunde, dass nicht mehr von der Zusammenfassung von Grundstücken für Neubebauungen ausgegangen wird, sondern von einer Entwicklung auf der Grundlage der heutigen Grundstücke.
Die Gesamtsituation wird mit dem Ursprungsplan in der Sitzung weiter erläutert. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren werden ca. 3.000,-- Euro brutto betragen.
1. Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Egenstedt Nr. 2 „Boikig“ für den in der angefügten Karte dargestellten Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1). Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.
keine