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Der Landesrechnungshof hat in der Zeit vom 16.11.2015 bis zum 25.11.2016 die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Diekholzen geprüft.
Die Prüfung mehrerer Kommunen in Niedersachsen verfolgte das Ziel, Hinweise auf nicht ausgenutzte Gebührenpotentiale und auf Risiken hinsichtlich anfechtbarer Satzungsregelungen zu geben.
In der Gemeinde Diekholzen wurde insbesondere überprüft, ob:
Darüber hinaus wurde geprüft, ob die Gemeinde Diekholzen Strategien
Nach § 5 Abs. 1 des Nds. Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) ist dem Rat die Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichts vorzulegen. Nach der Bekanntgabe ist der Bericht dann nach § 5 Abs. 2 NKPG öffentlich auszulegen.
Der Bericht wird als Anlage zu der Vorlage beigefügt.
Hierzu hat die Verwaltung nachfolgende Stellungnahme abgegeben, die dem Landesrechnungshof zur Kenntnis gegeben wurde, aber im Abschlussbericht nicht bei jeden einzelnen Kritikpunkt ergänzt wurde.
Zu den Ziffern 4.1 bis 4.4
Nach der Prüfung durch den Landesrechnungshof hat sich die Gemeinde Diekholzen dazu entschlossen, die rechtliche und wirtschaftliche Situation der Abwasserbeseitigung komplett zu überprüfen und ggf. neu zu organisieren. Hierzu wird die fachliche Unterstützung der Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH in Anspruch genommen.
Ziele der Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bad Salzdetfurth:
In Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim ist dazu bereits folgende Regelung besprochen und festgelegt worden:
Die Gemeinde Diekholzen überprüft derzeit die formalen und wirtschaftlichen Schwächen der eigenen Abwasserbeseitigung. Eine Trennung der Abwassergebühren wird -ohne Berücksichtigung der 12%-Grenze- auf jeden Fall eingerichtet. Weil die Neuaufstellung der Abwassergebühren nicht ohne erheblichen Personal- und Zeitaufwand erledigt werden kann, wird angestrebt, zum 01.01.2018 die neuen Regelungen in Kraft treten zu lassen. Der Rest des Jahres 2016 und auch 2017 werden benötigt, um die entsprechenden Daten zu ermitteln. In die Gebührenkalkulationen wird dann auch der kummulierte Überschuss Berücksichtigung finden. Hierzu sei angemerkt, dass dieser in den letzten Jahren bereits stetig verringert wurde.
Zu Ziffer 4.5.2 (Mehraufwand durch vorzeitigen Neuabschluss)
In der Zusammenfassung zu dieser Ziffer wird festgestellt, dass die Gemeinde Diekholzen gegen den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung gemäß § 110 Abs. 2 NKomVG verstoßen habe.
Durch den Abschluss des neuen Vertrages zwischen der Gemeinde und der Stadtentwässerung Hildesheim (SEHi) sei ein Mehraufwand (Schaden) in Höhe von 1,1 Mio. Euro für die Diekholzener Bürgerinnen und Bürger entstanden. Begründet wird dies ausschließlich durch den Mehraufwand, der durch die höheren Schmutzwassergebühren der Stadt Hildesheim gegenüber der bisherigen Regelung entstanden sei.
Wenn man ausschließlich den Mehraufwand betrachtet, mag die Annahme korrekt sein, ist allerdings nicht vollständig zu Ende gerechnet.
Mit dem neuen Vertrag ist die Gemeinde Diekholzen nicht mehr prozentual (4,21 %) an den Investitionskosten der Kläranlage Hildesheim beteiligt.
Nach Angaben der Geschäftsführung der SEHi bzw. der Kläranlage Hildesheim sind in dem Zeitraum 2013 bis 2018 folgende Investitionen getätigt worden bzw. vorgesehen:
2013 2.418.667,87 €(Ist-Zahlen)
2014 6.589.443,90 €(Ist-Zahlen)
2015 2.242.485,42 €(Ist-Zahlen)
2016 6.940.000,00 €(Plan)
2017 7.000.000,00 €(Plan)
2018 5.038.000,00 € (Durchschnittsinvestitionen 2013-2017)
Summe:30.228.607,19 €
Unter der Annahme des Fortbestehens der alten vertraglichen Regelung hätte die Gemeinde Diekholzen in diesem Zeitraum insgesamt 1.272.624,36 € an Investitionskostenzuschüssen zahlen müssen.
Die o.g. Ausgaben relativieren somit nicht nur die unter Ziffer 4.5.2 festgestellten Mehraufwendungen in Höhe von 1.104.497,50 €, sondern bringen der Gemeinde Diekholzen letztendlich vermutlich sogar einen monetären Vorteil von 168.000,00 €.
Ein Verstoß gegen § 110 Abs. 2 NKomVG kann ich deshalb nicht feststellen.
Schlussendlich ist seitens der Kämmerei noch folgendes anzumerken:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim hat auch regelmäßig im Rahmen der Jahresrechnungen den Betrieb der Abwasserbeseitigung geprüft. Seitens dieser Behörde kam es allerdings zu keinem Zeitpunkt zu Prüfungsbemerkungen. Lediglich der fortgeschriebene Überschuss wurde zum Abbau angemahnt, da dieses Ansammeln nicht den gesetzlichen Vorgaben des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) entspricht. Insofern gab es für die Verwaltung keine strukturelle Kritik am angewandten Verfahren und damit auch keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.
Das jahrelange Ansinnen der Gemeindeverwaltung war stets im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, eine möglichst stabile Gebühr zu gewährleisten!
Um jedoch wieder einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen, soll, wie bereits erwähnt, die Abwasserbeseitigung komplett auf „neue Füße“ gestellt werden. Diese Umsetzung beinhaltet bis zum Jahr 2018 folgenden Plan:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bericht Landesrechnungshof (1802 KB) |