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In der Sitzung des Gemeinderates vom 18. August 2016 wurde über die Bestellung von Ortsheimatpflegern beraten und beschlossen. Hierbei kam die Frage nach einer Aufwandentschädigung für diesen Personenkreis auf. In der derzeitigen Satzung der Gemeinde Diekholzen über Aufwandsentschädigungen, Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall (Entschädigungssatzung) ist keine Entschädigung für Ortsheimatpfleger vorgesehen. Der bisherige Ortsheimatpfleger, Herr Sudholt, hat nach einer Vereinbarung mit dem damaligen Bürgermeister Meier seinerzeit zur Deckung der Auslagen einen pauschalen Betrag von 30,00 € monatlich erhalten.
Es wurde angeregt, nunmehr eine entsprechende Regelung in der Entschädigungssatzung der Gemeinde Diekholzen aufzunehmen. Hierzu ist eine Änderung der Satzung erforderlich.
Es wird vorgeschlagen, den bisherigen § 6 „Aufwandsentschädigung und Fahrkosten für den Naturschutzbeauftragten“ entsprechend zu erweitern. Der Wortlaut des bisherige § 6 wurde zu § 6 Abs. 1 geändert (mit der redaktionellen Änderung bzgl. der weiblichen sowie männlichen Bezeichnung) und mit Abs. 2 ergänzt.
Die VI. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Diekholzen über Aufwandsentschädigungen, Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall (Entschädigungssatzung) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Entwurf der VI. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Diekholzen über Aufwandsentschädigungen, Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall (Entschädigungssatzung)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | VIÄnderung der Entschädigungssatzung (149 KB) |
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