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Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Diekholzen hat in der Sitzung vom 25.07.2023, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Diekholzen Nr. 27 „Hildesia“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Die 1. Änderung hat im Zeitraum vom 21.09.2023 bis einschließlich 23.10.2023 öffentlich ausgelegen.
Zu den übersandten Anregungen, die während der öffentlichen Auslegung und der späteren separaten Aufforderung zur Stellungnahme eingegangen sind, hat der Planer Stellungnahmen, Stand 08.02.2024 erstellt. Diesen Stellungnahmen schließt sich die Verwaltung an und stellt nachfolgende Beschlussvorschläge auf.
1. Beschluss der Abwägung zu Anregungen aus den Verfahren gemäß §§ 13 i.V.m. 3 (2), 4 (2) BauGB
Über die vorgebrachten Anregungen aus dem Verfahren gemäß §§ 13 i.V.m. 3 (2), 4 (2) BauGB wird gemäß der beigefügten Vorlage (Stellungnahme des Planers) beschlossen.
2. Satzungsbeschluss
Die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 27 „Hildesia“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der beigefügten Begründung wird zugestimmt.
Stellungnahme Planer - DI49D0Stell 4-2
Änderung u. Begründung - DI49 Hildesia, 1. Änderung 8-2-2024
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | DI49D0Stell 4-2.pdf (123 KB) | ||||
2 | DI49 Hildesia, 1. Änderung 8-2-2024.pdf (1715 KB) |