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Gem. §117 NkomVG sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind. Ihre Deckung muss gewährleistet sein.
In Fällen von unerheblicher Bedeutung entscheidet die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte. Die Vertretung unsd der Rat sind spätestens mit Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten.
Laut § 6 der Haushaltssatzung vom 19.04.2023 zum Haushaltsplan 2023 gelten Beträge bis 5.000 Euro im konsumtiven und 10.000 Euro im investiven Bereich als unerheblich.
Über folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben ist der Rat zu unterrichten.
Ergebnishaushalt 2023
Sachkonto | Bezeichnung | Mehrausgaben |
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36.1.01.43310000 | Kindertagespflege | 17.003,09 € |
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36.5.01.43180010 | Kindergärten | 70.000,00 € |
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53.3.01.42120000 | Unterhaltung Frischwasser | 34.706,70 € |
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53.3.01.42510000 | Fahrzeuge | 16.045,72 € |
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53.3.01.42710000 | Dienste Dritte | 5.442,11 € |
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53.3.01.42910000 | Sonst. Dienstleistungen | 20.616,45 € |
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Finanzhaushalt 2023
Bezeichnung | Mehrausgaben |
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53.2.01/3035.78720000 | Gas Erschließung NBG Mühlenberg | 49.232,10 € |
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Teilhaushalt 36 Soziales
Produkt 36.1.01. (Kindertagespflege 4331)
Gestiegene Personalkosten und gestiegene Antragszahlen von Kindern führten zu erhöhten überplanmäßigen Kosten im Bereich der Tagespflege
Produkt 36.5.01 (Kindergärten 4318)
Für den Kindergarten Söhre musste zum Jahresende ein zusätzlicher Zuschuss zu den Personalkosten außerplanmäßig geleistet werden
Produkt 53.3.01 (Unterhaltung Frischwasser 4212 und sonstige Dienste Dritter 4271 u. 4291 )
Die unvorhersehbaren Wasserrohrbrüche im Gemeindegebiet Barienrode führten zu außerplanmäßigen Mehrkosten
(Fahrzeuge 4251)
Gestiegene Dieselkosten führten zu überplanmäßigen Mehrkosten.
53.2.01 (Erschließung Neubaugebiet Mühlenberg)
Die Mittel für die Erschließungskosten Gasversorgung wurden bei der Haushaltsplanung falsch berücksichtigt. Da im Investiven Bereich die Mittel zweckgebunden sind, ist Deckungsfähigkeit nicht gegeben.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben fließen in den Jahresabschluss 2023 ein.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2023 wird nachträglich zugestimmt.