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Im Rahmen der Innenentwicklung sollen die Grundstücke am Söhrer Tor 4 und 4a für die Schaffung von sozialen Wohnungsbau und behindertengerechtem Wohnen im Ortskern von Diekholzen vorgesehen werden.
Gemäß § 1 Absatz 5 BauGB soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Das Verfahren kann dann gemäß § 13a im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die Regelungen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 gelten entsprechend.
1. Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Söhrer Tor 4 und 4a“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für den auf der anliegenden Karte gelb gekennzeichneten Bereich. Ziel und Zweck der Planung soll es sein, die Schaffung von sozialem Wohnungsraum und behindertengerechtem Wohnen im Ortskern von Diekholzen zu ermöglichen.
2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wird ein Ingenieurbüro beauftragt.
Entwurf Bekanntmachung mit Planbereich
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | DI53C0 Bekanntmachung Aufstellung (142 KB) |