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Das im Betreff genannte und seit März 2015 laufende Verfahren beim Landgericht Hildesheim befindet sich noch immer ohne Abschluss. Zur Erinnerung: Ich hatte noch während der Gewährleistungszeit die Ansprüche der Gemeinde Diekholzen geltend gemacht und erst, als hier keine ausreichende Resonanz erfolgte, auf juristisches Anraten hin eine sogenanntes unabhängiges Beweisverfahren angestrengt.
Es haben mehrere Ortstermine mit dem unabhängigen Gutachter, weiteren Nebengutachtern und allen Beteiligten mit Rechtsbeiständen stattgefunden.
Zwischenzeitlich wissen wir, allerdings noch nicht schriftlich bestätigt, dass die Pflanze Ackerwinde die meisten Aufbruchschäden im Asphalt verursacht haben soll.
Nun geht es in dem Gutachten auch darum, zu beschreiben, wie derartige Schäden saniert und künftig vermieden werden sollen.
Die Gemeinde Diekholzen hat aufgrund der Anforderungen des Landgerichtes bereits insg. 23.000 € an Kostenvorschüssen und Auslagenvorschüssen entrichten müssen.
Ich bin mit dem derzeitigen Wartezustand zwar nicht zufrieden, zumal die Schäden bereits vorsichtshalber per Beschilderung ausgewiesen werden mussten und immer größer werden. Trotzdem erfreut sich der wunderschöne Weg weiterhin einer großen Beleibtheit und wird sehr viel genutzt.
Derzeit bleibt also leider keine Wahl und das Gutachten muss erst abgewartet werden, denn als Gemeinde möchte ich nicht auf den Kosten der Instandsetzung des Weges „sitzen bleiben“.