Hilfsnavigation
Quickmenu
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Volltextsuche
Seiteninhalt

Vorlage - 2022/747  

Betreff: Bestimmung eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Diekholzen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
15.12.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der derzeitige Ortsvorsteher der Ortschaft Diekholzen Herr Udo Gottschalk hat zum 15.12.2022 aus persönlichen Gründen seinen Rücktritt erklärt. Es ist daher ein neuer Ortsvorsteher zu ernennen.

 

Gemäß § 96 Abs. 1 S. 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Die vorgeschlagene Person muss jeweils in der entsprechenden Ortschaft wohnhaft sein.

 

Nachfolgende Stimmenverteilung hat sich bei der Kommunalwahl 2021 ergeben:

Ortschaft SPD   CDU   GRÜNE  UNABHÄNGIGE  FDP

Diekholzen  42,32%  24,70%  12,49%  17,90%   2,59%

 

Die SPD Fraktion hat daher das Vorschlagsrecht für die Ortschaft Diekholzen. Von dort wird Herr Martin Küster, Diekholzen als Nachfolger vorgeschlagen. 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Herr Udo Gottschalk wird mit Wirkung vom 15.12.2022 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis des Ortsvorstehers der Ortschaft Diekholzen entlassen.

 

  1. Herr Martin Küster wird zum Ortsvorsteher der Ortschaft Diekholzen ernannt.

 

 

 

Anlage/n:

 

zurück nach oben drucken

Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen