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Vorlage - 2016/074  

Betreff: Verpflichtung und Pflichtenbelehrung eines nachrückenden Ratsherrn
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
26.05.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen zur Kenntnis genommen   

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Diekholzen weist den nachgerückten Ratsherrn Kai Rohr auf die ihm obliegenden Pflichten - § 40 NKomVG Amtsverschwiegenheit, § 41 NKomVG Mitwirkungsverbot, § 42 NKomVG Vertretungsverbot - hin.

 

Gleichzeitig verpflichtet sie Herrn Rohr, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

 

 


 

 

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen