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In der Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen vom 26.09.2019 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans - Söhre Nr. 10 „Am Mühlenberg“ gefasst.
Mit dem Ratsbeschluss vom 23.09.2021 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 08.10.2021 bis einschließlich 25.10.2021 die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (1) BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.
Inder Sitzung am 03.02.2022 hat der Rat der Gemeinde die öffentliche Auslegung des B-Plans beschlossen. Die Auslegung erfolgte vom 18.02.2022 bis einschließlich 21.03.2022.
Zu den übersandten Anregungen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, haben die Planer eine Stellungnahme, Stand 12.04.2022 erstellt. Dieser Stellungnahme schließt sich die Verwaltung an und stellt nachfolgenden Beschlussvorschlag auf.
1. Der Rat beschließt die Abwägung zu allen im Gesamtverfahren vorgebrachten Anregungen und Anmerkungen wie in der Vorlage vom Planer vorgeschlagen.
2a. Der Bebauungsplan Söhre Nr. 10 „Am Mühlenberg“ wird aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 sowie § 10 Abs. 1 BauGB vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 10 und 58 NKomVG vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der jeweils zuletzt geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
2b. Der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt.
Stellungnahme - Keller / Dr. Schwahn / Rehe - 12.04.2022
B-Plan u. Begründung - Büro Keller - 12.04.2022
Umweltbericht - Büro Dr. Schwahn - 11.01.2022
Grünordnerische Maßnahmen - Büro Dr. Schwahn – 07.09.2021
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Büro Corax - 02.09.2021