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In der Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen vom 26.09.2019 wurde der Beschluss zur Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB, soll nun die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) erfolgen.
Zu den übersandten Anregungen, die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen sind, hat der Planer eine Stellungnahme, Stand 01.09.2021 erstellt. Dieser Stellungnahme schließt sich die Verwaltung an und stellt folgenden Beschlussvorschlag auf:
1. Der Rat beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen wie in der Stellungnahme vom Planer vorgeschlagen.
2. Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB.
- 8. F.-Planänderung - Büro Keller - 01.09.2021
- Stellungnahme - Büro Keller - 01.09.2021
- Bekanntmachung - Vorabzug - 28.09.2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 8. F.-Planänderung - Büro Keller, 01.9.2021 (1163 KB) | ||||
2 | Stellungnahme - Büro Keller,01.09.2021 (1076 KB) | ||||
3 | Bekanntmachung-VORABZUG-28.09.2021 (727 KB) | (765 KB) |