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In der Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen vom 20.02.2020 wurde folgender Beschluss gefasst:
„1. Die Verwaltung der Gemeinde Diekholzen wird beauftragt, die Änderung des F-Plans und die Möglichkeit einer Wohnbebauung zu prüfen und ins Verfahren zu bringen.
2. Die Kosten für die Prüfung und das Verfahren trägt der Antragssteller, da es sich um die Erfüllung von individuellen Bedürfnissen eines Einzelnen handelt.“
Die Gemeinde hat das Verfahren begonnen. Es liegen nunmehr die Abwägungsvorschläge des beauftragten Büros Keller zu den übersandten Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 4 (1) BauGB (siehe Anlage) vor.
Gem. Stellungnahme des Landkreises vom 05.02.2021, Punkt 5.2
„Stellungnahme:
Diesen Argumenten kann aus unserer Sicht nicht begegnet werden. Aufgrund der geäußerten Bedenken kann eine Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung nicht erwartet werden. Es wird daher empfohlen, das Verfahren einzustellen.“
Die Verwaltung der Gemeinde Diekholzen wird beauftragt, das Verfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes einzustellen. Dem Begehren von Herrn Uwe Steinhäuser kann nicht entsprochen werden.
- Abwägungsvorschläge Büro Keller zu den übersandten Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 4 (1) BauGB
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Abwägungsvorschlag Büro Keller (140 KB) |